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Informationen zum Nachteilsausgleich

Haben Sie eine Behinderung oder chronische Krankheit und planen ein Studium an der ZHAW School of Engineering aufzunehmen oder studieren bereits? Dann können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen.

Nachteilsausgleich beantragen

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Sie sich bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW anmelden. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, Abläufen und den benötigten Bescheinigungen.

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht, wenden Sie sich an barrierefrei@zhaw.ch.

Studierende sind für die Umsetzung des gewährten Nachteilsausgleichs mitverantwortlich. Sie stellen sicher, dass der Prozess frühzeitig angestossen wird, um die Termine einhalten zu können. Die Rechte, Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten sind im Reglement Nachteilsausgleich geregelt.

Fristen

Da die Prüfung der Gesuche, die Beratung und die Rücksprachen Zeit in Anspruch nehmen, raten wir Ihnen, sich gleich zu Beginn des Semesters bei der ZHAW Beratungsstelle Nachteilsausgleich anzumelden.

Kontaktstelle am Departement

Bei Fragen mit direktem Bezug zur ZHAW School of Engineering wenden Sie sich an die Kontaktstelle für Nachteilsausgleich der School of Engineering (nta.engineering@zhaw.ch). Für übergeordnete Fragen und die Beantragung ist die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig (barrierefrei@zhaw.ch).