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Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich

Liebe Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Auf dieser Seite können Sie eine Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich (NTA) stellen, wenn Sie behinderungsbedingt im Studium Nachteile erfahren. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Ihnen grundsätzlich besteht oder Sie sonstige Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an: barrierefrei@zhaw.ch

Studierende mit Behinderungen haben einen rechtlichen Anspruch auf eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderungen führt. Diese unterschiedliche Behandlung kann in Form des Nachteilsausgleichs gewährt werden. Der Nachteilsausgleich gleicht also behinderungsbedingte Nachteile aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Massnahmen des Nachteilsausgleichs können beispielsweise verlängerte Prüfungszeiten sein oder darin bestehen, bestimmte Hilfsmittel oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.

In vier Schritten zum Nachteilsausgleich

1. Gesuch um Nachteilsausgleich

Um einen Nachteilsausgleich geltend zu machen, müssen Sie sich auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich (BSNTA) der ZHAW anmelden.

Ihr Gesuch muss ein klares Begehren inklusive Begründung enthalten. Zusätzlich ist eine Bescheinigung ihrer Behinderung (Attest einer ärztlichen Fachperson oder einer Fachstelle) einzureichen, welche darlegt, inwiefern Ihre Behinderung im Studium zu Nachteilen führt. Idealerweise beschreibt diese Bescheinigung bereits die möglichen erforderlichen Massnahmen, um die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Bitte senden Sie uns – sofern vorhanden – die Kopie eines zuvor bezogenen Nachteilsausgleiches.

Wir empfehlen Ihnen, sich hinsichtlich der Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches für ein Beratungsgespräch von der BSNTA beraten zu lassen. Sollten Sie bereits über einen Nachteilsausgleich verfügen (aus früheren Semestern/anderen Studiengängen/anderen Hochschulen), so können Sie bei der Anmeldung auch die Option «ohne Beratung» anwählen. Sie und die Beratungsstelle BSNTA haben bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit, doch eine Beratung einzuleiten.

2. Überprüfung durch BSNTA

Anschliessend werden Ihr Gesuch und die Bescheinigungen durch die BSNTA geprüft. Sofern Sie die Option «mit Beratung» angewählt haben, erhalten sie von der BSNTA eine Einladung für das Beratungsgespräch. Die Massnahmen werden von der BSNTA in Zusammenarbeit mit Ihnen und in Rücksprache mit dem Departement erarbeitet.

3. Einreichung Antrag an Departement

Den definitiven Antrag mit der Empfehlung der nachteilsausgleichenden Massnahmen reicht die BSNTA dem entsprechenden Departement mit Kopie an Sie ein.

4. Entscheid und Information

Für den Entscheid ist immer das Departement zuständig, in der Regel die Studiengangleitung. Werden die empfohlenen Massnahmen genehmigt, erhalten Sie vom Departement eine schriftliche Bestätigung über den Entscheid. Im Fall einer Modifikation oder Ablehnung, erhalten Sie eine schriftliche Vorinformation und haben dann drei Möglichkeiten weiter vorzugehen:

  1. Sie können die Vermittlung der BSNTA in Anspruch nehmen, um mit dem Departement eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die BSNTA kann darauf einen überarbeiteten Antrag einreichen. Sollte auch dem überarbeiteten Antrag nicht entsprochen werden, erhalten Sie vom Departement eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.
  2. Sie können dem Departement mitteilen, dass mit der angekündigten Modifikation respektive der Ablehnung gemäss Vorinformation einverstanden sind. Dann werden letztere Massnahmen ohne weitere Mitteilung umgesetzt.
  3. Sie können dem Departement mitteilen, dass Sie am eingereichten Antrag festhalten wollen. Dann entscheidet das Departement in der Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass es Fristen pro Semester für das Einreichen des NTA-Antrages gibt. Diese unterscheiden sich je nach Departement und Geltungsbereich (Zulassung, untersemestrige Leistungsnachweise, Modulendprüfungen etc.). Diese Fristen beziehen sich immer auf den Antrag, welche von der BSNTA dem Departement eingereicht wird und nicht auf die Anmeldung Ihres Gesuchs bei der BSNTA. Die Prüfung ihres Gesuchs, die Beratung mit ihnen und Rücksprachen mit dem Departementen benötigen Zeit. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich und spätestens 3 Wochen vor der angegebenen Frist bei der BSNTA an. Die konkreten Fristen finden Sie jeweils auf der Website und im Intranet der jeweiligen Departemente.

Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten. Wir empfehlen Ihnen das Reglement zu sichten bevor Sie ein Gesuch einreichen. Das Reglement finden Sie hier.

Antragformular

Persönliche Angaben

Immatrikulation

Sind Sie noch nicht an der ZHAW immatrikuliert und möchten ein Gesuch auf Nachteilsausgleich für das Aufnahmeverfahren stellen:*
Sind Sie bereits an der ZHAW immatrikuliert und möchten ein Gesuch auf Nachteilsausgleich während des Studiums stellen:*
Sie absolvieren Ihr Studium in:
Ich wünsche eine Beratung durch die BSNTA, die mich bezüglich möglicher Massnahmen bei der Gesuchstellung eines Nachteilsausgleiches begleitet:*

Bitte beschreiben Sie uns Ihre gesundheitliche Situation und die behinderungsbedingten Nachteile auf studienrelevante Aktivitäten und Leistungsnachweise. Haben Sie noch keine Studienerfahrung, so können Sie auf Ihre Erfahrungen in der Schule und im Alltag zurückgreifen:

Bitte beschreiben Sie uns möglichst detailliert, welche Massnahmen aus Ihrer Sicht erforderlich sind, um die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Es geht uns um Ihre Einschätzung und Erfahrung. In der Beratung werden die Massnahmen gemeinsam präzisiert und auf ihre Machbarkeit geprüft.

Das Gesuch gilt:*
Das Gesuch betrifft (falls Ihnen bereits bekannt: bitte ankreuzen, Mehrfachnennung möglich):*
Massnahme betrifft (falls Ihnen bereits bekannt: bitte ankreuzen)*

Bescheinigung der Behinderung

Um einen Nachteilsausgleich bewilligen zu können, braucht es eine Bescheinigung Ihrer Behinderung. Im Reglement ist aufgeführt, welche Bescheinigungen akzeptiert werden und was diese beinhalten sollten. Bitte senden Sie die Bescheinigung möglichst zeitgleich mit Ihrer Anmeldung direkt an: barrierefrei@zhaw.ch

Sollte noch keine Bescheinigung vorliegen, seien Sie bitte darum bemüht, eine solche so rasch wie möglich nachzureichen.

Hatten Sie bereits früher einmal einen Nachteilsausgleich erhalten? Dann senden Sie bitte auch diesen an: barrierefrei@zhaw.ch

Datenschutz und Vertraulichkeit

Ich nehme zur Kenntnis, dass die ZHAW grundsätzlich über die ZHAW-E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) korrespondiert.

Datenschutz

Wir bearbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (LS ZH 170.4; nachfolgend «IDG») sowie gegebenenfalls der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679; nachfolgend «DSGVO»), jeweils soweit die entsprechenden Regelungen anwendbar sind.

Die ZHAW ist verantwortlich für die Datenbearbeitung. Ihre Daten werden nur zum vorstehend umschriebenen Zweck bearbeitet.

Ihre Daten verbleiben bei der ZHAW. Sie werden auf unseren Servern in der Schweiz gespeichert, mit aller Sorgfalt aufbewahrt und vor Zugriffen Dritter geschützt. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen je nach anwendbarer Rechtsgrundlage unterschiedliche Rechte zustehen:

Sofern das IDG anwendbar ist, haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren eigenen Personendaten, auf Berichtigung oder Vernichtung unrichtiger Personendaten, auf Unterlassung des widerrechtlichen Bearbeitens Ihrer Daten, auf Beseitigung der Folgen des widerrechtlichen Bearbeitens, auf Feststellung der Widerrechtlichkeit der Bearbeitung und auf Sperrung.

Sofern die DSGVO anwendbar ist, haben Sie das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten. Die Kontaktdaten sind unten aufgeführt. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Gertrudstrasse 15
8401 Winterthur
Telefon: +41 (0)58 934 71 71
E-Mail: datenschutz@zhaw.ch