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Vorpraktikum Youth2Engineers

Sie haben eine gymnasiale Matura oder eine Berufsmatura nicht-technischer Ausrichtung und möchten ein technisches Fachhochschulstudium absolvieren? Ihnen fehlt aber noch die dafür benötigte berufliche Praxis (Praktikum) von mindestens zwölf Monaten Dauer? Dann bietet Ihnen das Programm Youth2Engineers einen geeigneten Einstieg.

Sie absolvieren an der ZHAW School of Engineering in Winterthur ein zweimonatiges Vorpraktikum. Dabei erhalten Sie eine Einführung in die Werkstattarbeit sowie ins Programmieren und bearbeiten selbständig ein Projekt an einem unserer Institute. Sie erwerben eine auf Sie zugeschnittene Praxiserfahrung und qualifizieren sich damit für ein Praktikum im Unternehmen. 

Parallel dazu bewerben Sie sich für ein anschliessendes zehnmonatiges Praktikum in einer Firma. Die ZHAW School of Engineering verfügt über ein grosses Netzwerk und unterstützt Sie bei der Suche nach einer Praktikumsstelle.

Nach dem Abschluss des Youth2Engineers  und einem 10-monatigen Firmenpraktikum haben sie die nötige Arbeitswelterfahrung für ein Fachhochschulstudium erreicht.

Inhaber:innen einer gymnasialen Maturität haben alternativ die Möglichkeit, ein Praxisintegriertes Bachelorstudium zu absolvieren.

"Durch das Youth2Engineers-Programm hatte ich einen sehr guten Einstieg an der ZHAW."

Amelia Heid, Studentin Energie- und Umwelttechnik

Zum Erfahrungsbericht

Angaben

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Deutsch als Fremdsprache*
Ich interessiere mich für folgende Studiengänge*

Bei einer schriftlichen Abmeldung vor Kursbeginn an precollege.engineering@zhaw.ch wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- in Rechnung gestellt. Eine krankheitsbedingte Abmeldung ist bei Vorlegen eines entsprechenden Arztzeugnisses kostenlos. Bei Abmeldung nach Kursbeginn oder bei Nichterscheinen sind 100 Prozent der Kurskosten zu entrichten.

Abmeldebedingungen*
Nichtberufsunfallversicherung NBU (wer weniger als 8 Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeitet, muss die NBU über die eigene Krankenversicherung abschliessen)*
Unangemessenes Verhalten, einschliesslich Störungen des Kursablaufs, beleidigendes Verhalten, Aggression oder Gefährdung der Sicherheit, kann im Ermessen der Kursleitung oder der Organisation zum Ausschluss führen. Keine Rückerstattung bei Ausschluss.*