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Aufnahmebedingungen

Zulassung

Zulassung mit Berufsmaturität

Zum Studium zugelassen sind Inhaber:innen einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundausbildung in einem dem Studiengang verwandten Beruf.

Für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Informatik, Maschinentechnik sowie Systemtechnik ist eine kaufmännische Berufslehre nicht ausreichend.

Im Falle einer kaufmännischen Berufsmaturität wird für sämtliche Bachelorstudiengänge ein Vorkurs dringend empfohlen (siehe Pre-College).

Zulassung mit Abschluss der Höheren Berufsbildung

Zugelassen sind Absolvent:innen einer Höheren Fachschule mit eidgenössisch anerkanntem Diplom HF und einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Beruf.

Inhaber:innen eines dem Studiengang verwandten Eidgenössischen Fachausweises (Berufsprüfung) oder Diploms (Höhere Fachprüfung) sind mit einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität zum Studium zugelassen.

Zulassung mit Fachmaturität

Inhaber:innen einer Fachmaturität in den Profilen Kommunikation & Information, Gesundheit & Naturwissenschaften sowie Pädagogik sind mit einer Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Fachbereich zugelassen.

Zulassung mit gymnasialer Maturität

Praktikum vor Studienbeginn

Inhaber:innen einer gymnasialen Maturität müssen eine berufliche Praxis von mindestens zwölf Monaten Dauer vorweisen.

Merkblatt Praktikum für die Zulassung von Inhaber:innen einer gymnasialen Maturität

Fehlt Ihnen diese Praxiserfahrung, bietet das Programm Youth2Engineers einen geeigneten Einstieg. Sie absolvieren an der ZHAW School of Engineering ein zweimonatiges Vorpraktikum und anschliessend ein zehnmonatiges Praktikum in einer Firma.

Praxisintegriertes Bachelorstudium

Für die Zulassung zum vierjährigen praxisintegrierten Bachelorstudium muss neben der gymnasialen Maturität ein Ausbildungsvertrag (=Praktikumsvertrag) mit einem Unternehmen vorgewiesen werden.

Zulassung mit ausländischem Studienberechtigungsausweis

Bewerber:innen mit einem ausländischen Studienberechtigungsausweis (Reifezeugnis) sind zugelassen, wenn die Gleichwertigkeit des Studienberechtigungsausweises gegeben und der Sprachnachweis auf Niveau C1 gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen erfolgt ist. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist aufgrund der Einordnung des Studienberechtigungsausweises gemäss folgendem Abkommen (vergleiche Länderliste von Swissuniversities) gegeben (sofern der erforderliche Fächerkatalog erfüllt ist). Die Stellungnahme erfolgt gemäss der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium betreffend Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Studienberechtigungsausweisen (Kap. 4.1.2 ) sowie dem Reglement zur Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation an der ZHAW (Art. 11) in Bezug auf die bei der Anmeldung erforderlichen Deutschkenntnisse im Niveaubereich C1. Bitte beachten Sie ferner die detaillierten Informationen zur Zulassung und zu den notwendigen Unterlagen unter folgendem Link: Detaillierte Informationen zur Zulassung mit einem ausländischen Studienberechtigungsausweis .

Infotage und Anmeldeschluss Bachelorstudiengänge

Infoveranstaltungen

Anmeldung zum Bachelorstudium