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Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben: Grössere Anstrengungen sind nötig

Das BLV hat im Rahmen seiner Oberaufsicht zehn Prozent der Schlachtbetriebe der Schweiz und von Liechtenstein auf die Einhaltung des Tierwohls und die Durchführung der Fleischkontrolle überprüft.

Das Resultat: Die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Tiere beim Schlachten sind gut, werden aber in den meisten besuchten Betrieben ungenügend befolgt.

Die häufigsten Mängel sind unter anderem auf unzureichende Selbstkontrollen und auf ungenügende Ausbildung des Personals zurückzuführen. Das BLV wird in drei Jahren prüfen, ob die bereits eingeleiteten Massnahmen Wirkung zeigen.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen