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Bundesrat führt Aussprache zur Entwaldungsverordnung der EU (EUDR)

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2024 eine Aussprache über den Umgang mit der Entwaldungsverordnung der EU und die damit verbundenen Folgen für die Schweiz geführt. Der Bundesrat sieht vorderhand keine Anpassung des Schweizer Rechts vor.

Er beauftragt jedoch die Bundesverwaltung, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Unternehmen zu prüfen und weitere Abklärungen zu treffen.

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation; EUDR) wird in der EU ab Januar 2025 umgesetzt. Die EUDR betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Kaffeekapseln, Möbel, Papier oder Autoreifen. Ab 2025 können diese Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Waldes in Verbindung stehen.

Der Bundesrat - Medienmitteilung vom 14.02.2024

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union [...])

Siehe hierzu auch News vom 14. Juni 2023