EU: «Deforestation-Free Regulation» im Amtsblatt der EU publiziert
Am 09.04.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/1115 im Amtsblatt der EU publiziert. Sie verpflichtet die Akteure, die bestimmte Rohstoffe beschaffen, zu belegen, dass diese Produkte nicht aus der Abholzung stammen
Die Verordnung betrifft sieben bestimmte Rohstoffe (Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk und Rinder) und ihre Derivate sowie Produkte, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden (z. B. Leder, Kosmetika, Schokolade usw.). Im Laufe der nächsten zwei Jahre wird eine Überprüfung durchgeführt, bei der möglicherweise weitere Produkte in diese Liste aufgenommen werden.
Nach der neuen Verordnung muss jedes Unternehmen, das diese Waren aus der EU ein- oder ausführt, nachweisen, dass die Produkte nicht aus der Abholzung stammen. Dies gilt für jedes Unternehmen, unabhängig davon, ob es in der EU ansässig ist oder nicht, und für legale und illegale Quellen der Abholzung in Europa und in Übersee.
Siehe hierzu auch News vom 24. April 2023