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Arbeitssicherheit bei der Bearbeitung belasteter Standorte und auf Baustellen

Bei der Bearbeitung belasteter Standorte wird die Arbeitshygiene und –sicherheit des Öfteren vernachlässigt. Die Fachtagung vom 12. Januar 2012 führte die Teilnehmenden theoretisch als auch anhand praktischer Beispiele in das Thema ein.

Bei Bauarbeiten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu sorgen. Entsprechende Vorschriften finden Sie in der Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) und in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30). Aus reglementarischer Sicht gelten in der Schweiz im Wesentlichen die Vorgaben der SUVA und EKAS. Bei Arbeiten für Internationale Auftraggeber müssen in der Praxis oft auch die Standards der US Arbeitssicherheitsbehörde (US OSHA) eingehalten werden.

Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko von Unfällen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen der Mitarbeitenden möglichst klein ist. Der Arbeitgeber muss sich vor Abschluss des Werkvertrages über die notwendigen Schutzmassnahmen bei den auszuführenden Arbeiten im Klaren sein. Fehlt das erforderliche Fachwissen, muss er Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen, die eine professionelle Risikobewertung und Massnahmenplanung vornehmen können.

Grundsätzlich soll bei jedem Feld- oder Baustelleneinsatz die nötige Schutzausrüstung eingesetzt werden wie Helm, Warnkleidung nach EN 471, Sicherheitsschuhe (mind. Klasse S3) und Gehörschutz, Sicherheitshandschuhe und Schutzbrille. Wird in explosionsgefährdeten oder stark kontaminierten Bereichen gearbeitet, kommen spezielle Schutzausrüstung und spezielle Massnahmen zum Zug. Trifft man unerwartet auf extreme Belastungen, kann es sinnvoller sein, die Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen und erst eine gründliche Situationsanalyse zu erstellen.

Neben organisatorischen Vorkehrungen und Schutzausrüstungen sind auch die Betriebskultur bezüglich Arbeitssicherheit sowie Ausbildung und Motivation der Mitarbeitenden zentral.

Fachlicher Kontakt

Prof. Dr. Rolf Krebs Direktwahl 058 934 57 90, rolf.krebs@zhaw.ch
Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen, ZHAW in Wädenswil, www.zhaw.ch/iunr/ecologicalengineering/

Tagungsunterlagen