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Zuckerersatz Allulose: Für eine gesundheitliche Bewertung als Lebensmittelzutat sind weitere Daten erforderlich

Das BfR hat anhand der aktuellen Datenlage untersucht, ob die Verwendung des Zuckerersatzes Allulose als Lebensmittelzutat ein gesundheitliches Risiko darstellen könnte.

Der Stoff D-Allulose gehört zur Gruppe der Einfachzucker (Monosaccharide). Die Süßkraft von D-Allulose entspricht in etwa 70 % der Süsskraft von Haushaltszucker (Saccharose). Mit dem Verzehr von D-Allulose ist jedoch eine deutlich geringere Kalorienaufnahme verbunden. Daher ist u. a. D-Allulose als Zuckerersatz im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgesehen. Zur Sicherheit von D-Allulose als neuartigem Lebensmittel wurde bisher durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch keine Stellungnahme verabschiedet.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat anhand der aktuellen Datenlage untersucht, ob die Verwendung von D-Allulose als Lebensmittelzutat ein gesundheitliches Risiko darstellen könnte. Hintergrund ist der Anstieg von Infektionen mit dem hochvirulenten Keim Clostridium difficile in den USA, der 2018 im Zusammenhang mit der Verwendung eines anderen kalorienarmen Zuckers als Lebensmittelzutat, dem Disaccharid Trehalose, beschrieben wurde. Anhand der derzeit vorliegenden Daten kann nicht abschliessend bewertet werden, ob ähnliche gesundheitliche Risiken bei der Verwendung von D-Allulose als Lebensmittelzutat gerechtfertigt sind.

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (pdf; Stellungnahme Nr. 001/2020 vom 8. Januar 2020)