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Vernehmlassung: Neue Bestimmungen im Lebensmittelrecht

Im Lebensmittelrecht werden Verordnungen angepasst und mit den in der EU geltenden Bestimmungen harmonisiert. Unter anderem werden die Kennzeichnung «GVO-frei» und die Höchstgrenzen für Vitaminzusätze neu definiert. Die Anpassungen der Verordnungen werden vom Eidgenössischen Departement des Innern bis am 26. August 2019 in die Vernehmlassung geschickt.

Ziel der revidierten Verordnungen ist es, den Gesundheitsschutz von Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zu gewährleisten und Handelshemmnisse gegenüber der Europäischen Union (EU) abzubauen. Zudem sollen gewisse administrative Prozesse vereinfacht werden.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Laufende Vernehmlassungen BLV - Neue Bestimmungen zum Lebensmittelrecht (Projekt «Stretto 3»)