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Urteil in der Rechtssache C-588/21 P über den Zugang der Öffentlichkeit zu vier harmonisierten Normen

Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen nicht infrage gestellt, aber es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an ihrer Offenlegung

Am 5. März 2024, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in der Rechtssache C-588/21 P über den Zugang der Öffentlichkeit zu vier harmonisierten Normen gemäss der Verordnung 1049/2001 verkündet. Das Urteil stellt nicht infrage, dass harmonisierte Normen dem Urheberrechtsschutz unterliegen.

Der EuGH stellt jedoch fest, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der harmonisierten Normen gemäss der Verordnung 1049/2001 besteht, und hebt daher die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Zugang zu den vier Normen zu verweigern, auf.

www.snv.ch

Zur Pressemitteilung des Europäischen Gerichthofes (pdf)