Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-122/2 «Schäumende Badekugeln»
Schäumende Badekugeln: Die Mitgliedstaaten können den Vertrieb von kosmetischen Mitteln, die wegen ihres Erscheinungsbildes mit Lebensmitteln verwechselt werden und Gefahren für die Gesundheit nach sich ziehen können, unter bestimmten Voraussetzungen einschränken