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Oberlandesgericht Köln: Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

Die Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken hat vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln einen Erfolg gegen einen Vertreiber von «Culatello di Parma» errungen.

Der für Wettbewerbssachen zuständige Senat bestätigte mit Urteil vom 18.01.2019 eine Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach ein als «Culatello di Parma» in Deutschland vertriebener Schinken als unzulässige Anspielung auf die geschützte Produktbezeichnung «Prosciutto di Parma» so nicht weiter verkauft werden darf.

Justizportal Nordrhein-Westfalen