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Neu: Kennzeichnung «ohne Gentechnik» bei Lebensmitteln tierischer Herkunft erlaubt

Das in der Schweiz bisher geltende Recht für die Kennzeichnung von tierischen Lebensmitteln, die ohne Gentechnik hergestellt werden, wird angepasst. Künftig können diese ähnlich gekennzeichnet und ausgelobt werden wie dies bereits in unseren Nachbarländern der Fall ist.

Schweizer Landwirte verzichten bereits freiwillig auf die Verfütterung von gentechnisch veränderten Futterpflanzen. Dies darf nun neu auch auf den Produkten tierischer Herkunft ausgelobt werden. Neu darf ab dem 1. Juli 2020 die Kennzeichnung «ohne GVO» verwendet werden. Sie muss allerdings mit der Angabe ergänzt sein, dass bei der Fütterung der Tiere keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnene Erzeugnisse eingesetzt wurden.

Nur in dieser Kombination ist die Kennzeichnung vollständig. Beide Angaben müssen im gleichen Sichtfeld erscheinen und deutlich lesbar sein.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; pdf)

Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (pdf)