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LG München I: Isolierte Werbeaussagen wie «14 g Protein» ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die isolierten Werbeaussagen «14 g Protein» und «14 g Protein pro Becher» gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung verstoßen und damit wettbewerbswidrig sind. Zudem führe ein nicht aufgeklärter Sternchen-Hinweis zu einer Irreführung der Verbraucher.