Eingabe löschen

Kopfbereich

Schnellnavigation

Hauptnavigation

EuGH: Kein EU-Bio-Siegel für Halal-Fleisch

Halal-Fleisch von Tieren, die ohne vorausgehende Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einer Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Das Bio-Siegel solle höchste Tierschutzstandards garantieren. Eine Schlachtung ohne vorhergehende Betäubung erfülle dies nicht, urteilte der EuGH in Luxemburg (Rechtssache C-497/17).

Legal Tribune Online

Pressemitteilung Nr. 15/19 vom 26.02.2019 des Gerichtshofs der Europäischen Union (pdf)