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EU: Seegurken (Holothuria) als neuartige Lebensmittel (Novel Food) eingestuft

Das Resultat einer Konsultation gemäss Art. 4 der EU-Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283) betreffend der Einstufung von Seegurken (Holothuria) wurde soeben veröffentlicht.

Das zuständige französische Ministerium erhiehlt einen Antrag auf Feststellung des Novel-Food-Status von drei Seegurkenarten: Holothuria fuscogilva, Holothuria whitmaiei, und Holothuria scabra. 

Diese Arten sind entweder als ganze Lebensmittel oder, nach Gefriertrocknung und Pulverisierung, zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt. 

Die französische Behörde kam zum Schluss, dass diese Seegurken neuartig sind, da keine stichhaltigen Nachweise für den menschlichen Verzehr in nennenswertem Umfang vor dem 15. Mai 1997 vorgelegt wurden.

Europäische Kommission - Consultation Process on Novel Food Status

Consultation request for the determination of the novel food status Article 4 of Regulation (EU) 2015/2283 (pdf)