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Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 für FSMP gilt ab dem 22.02.2019

Mit der FSG (Food for Specific Groups)-Verordnung (EU) Nr. 609/2013 hat der Gesetzgeber das europäische Diätrecht reformiert und die bis dahin geltende Diätrahmenrichtlinie 2009/39/EG mit Wirkung seit dem 20.07.2016 aufgehoben. Ab dem 22.02.2019 gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) zur FSG-Verordnung.

Diese neue Verordnung (EU) 2016/128 bringt nennenswerte Neuerungen, zu diesen gehören:

  • Die rechtliche Bezeichnung der Lebensmittel lautet ab heute „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)“.
  • Eine weitere Änderung betrifft die erforderlichen Pflichthinweise. Der Hinweis „zur diätetischen Behandlung von …“ lautet nun „zum Diätmanagement bei …“. 
  • FSMP sind gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) zu kennzeichnen, sofern die Delegierte Verordnung nicht anderes bestimmt.
  • Neuerungen ergeben sich in Bezug auf die Nährwertdeklaration für FSMP.
  • Ausdrücklich verboten sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.

KWG Rechtsanwälte