Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 für FSMP gilt ab dem 22.02.2019
Mit der FSG (Food for Specific Groups)-Verordnung (EU) Nr. 609/2013 hat der Gesetzgeber das europäische Diätrecht reformiert und die bis dahin geltende Diätrahmenrichtlinie 2009/39/EG mit Wirkung seit dem 20.07.2016 aufgehoben. Ab dem 22.02.2019 gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) zur FSG-Verordnung.
Diese neue Verordnung (EU) 2016/128 bringt nennenswerte Neuerungen, zu diesen gehören:
- Die rechtliche Bezeichnung der Lebensmittel lautet ab heute „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)“.
- Eine weitere Änderung betrifft die erforderlichen Pflichthinweise. Der Hinweis „zur diätetischen Behandlung von …“ lautet nun „zum Diätmanagement bei …“.
- FSMP sind gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) zu kennzeichnen, sofern die Delegierte Verordnung nicht anderes bestimmt.
- Neuerungen ergeben sich in Bezug auf die Nährwertdeklaration für FSMP.
- Ausdrücklich verboten sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.