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Brexit: Folgen für den Import

Zurzeit ist unklar, welchen Status das Vereinigte Königreich nach dem Austritt aus der Europäischen Union am 29. März 2019 haben wird. Bei einem ungeordneten Austritt ohne Abkommen gelten ab 30. März 2019 die Einfuhrbedingungen für Drittstaaten.

Um zu verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt werden, müssen beim Import von Tieren, tierischen Produkten und Lebensmitteln je nach Herkunftsland verschiedene Bedingungen eingehalten werden. Der Handel mit Wildtieren und geschützten Pflanzen wird durch Bewilligungen reguliert.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen