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BLV: Neue Regeln im Lebensmittelrecht stärken den Gesundheitsschutz

Ab dem 1. Februar 2024 gelten in der Schweiz neue Regeln im Lebensmittelrecht. So müssen Verkaufsstellen die Herkunft von Backwaren im Offenverkauf künftig schriftlich angeben. Weiter führt der Bund Höchstwerte für Rückstände von PFAS-Chemikalien in Lebensmitteln ein. Neue Regeln fördern die Vermeidung von Food Waste. Bei Tätowierfarben wird der Gesundheitsschutz weiter gestärkt. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen im Lebensmittelrecht am 8. Dezember 2023 verabschiedet.