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BfR: Raucharomen können gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat acht Primärprodukte zur Herstellung von Raucharomen einer erneuten gesundheitlichen Bewertung unterzogen. Die Bewertung war erforderlich, weil die Hersteller eine Verlängerung der am 1. Januar 2024 auslaufenden Zulassung um weitere zehn Jahre in der EU beantragt haben.

Dabei berücksichtigt die EFSA die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die aktuellen Bewertungsmassstäbe. Die Hersteller sind ihrerseits verpflichtet, aktuelle Untersuchungsdaten zu diesen Primärprodukten zur Verfügung zu stellen. Die EFSA kam nun zu einer neuen gesundheitlichen Einschätzung.

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (pdf)

Link zu der EFSA-Pressemitteilung sowie zu den acht EFSA-Gutachten