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«Soft Law» – Praktische Relevanz und rechtliche Bedeutung von Leitfäden und Co.

Die diesjährige Wädenswiler Lebensmittelrechttagung der ZHAW befasste sich mit dem Thema «Soft Law» in der Lebensmittelpraxis. Unter diesem Begriff werden rechtlich nicht bindende offizielle Verlautbarungen wie Leitfäden, Empfehlungen, Mitteilungen oder andere Vorgaben von Behördenseite verstanden.

Grosses Interesse am Thema «Soft Law» an der ZHAW-Lebensmittelrechttagung in Wädenswil © Tevy/Wädenswil

Die ZHAW-Tagung näherte sich diesem komplexen, vielschichtigen Thema, indem verschiedene Erscheinungsformen von «Soft Law» im Lebensmittelbereich von nationalen und internationalen Referentinnen und Referenten aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt wurden. Dabei wurden Fragen beleuchtet wie: Welche Erscheinungsformen und welche Ziele hat «Soft Law»? Welche Bindungswirkung kommt «Soft Law» in der Praxis zu – handelt es sich nur um guten Rat oder um Quasi-Gesetzgebung? Kann «Soft Law» einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten oder bewirkt es eher das Gegenteil, beispielsweise wegen der Unübersichtlichkeit oder weil es über die in der eigentlichen Rechtsvorschrift gesteckten Grenzen hinausgeht? Auch stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Erstellung von «Soft Law» legitimiert ist und wie grundsätzlich die Einordnung in das Rechtsgefüge aussieht.

Eine ausführliche fachliche Zusammenfassung findet sich im PDF.

Weitere Informationen: www.zhaw.ch/lebensmittelrecht-tagung/

Downloads (Fotos © Tevy/Wädenswil)

Fachkontakt Medien 

Dr. Evelyn Kirchsteiger-Meier, Dozentin und Leiterin Fachgruppe Qualitätsmanagement und Lebensmittelrecht, Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation, ZHAW/Wädenswil. 058 934 57 04, evelyn.kirchsteiger-meier@zhaw.ch  

Medienstelle

Cornelia Sidler, Media Relations Departement Life Sciences und Facility Management, ZHAW/Wädenswil. 058 934 53 66, cornelia.sidler@zhaw.ch