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Einführung in die gesetzlich geforderte Selbstkontrolle

Die Pflicht zur Selbstkontrolle betrifft jede Person, die professionell mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen arbeitet. Basis des Kurses ist das CH-Lebensmittelrecht, im Speziellen die CH-Hygieneverordnung und die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, sowie Codex Alimentarius. Sie lernen, wie Sie die Vorgaben mit einer Checkliste umsetzen. Gleichzeitig treffen wir uns zum Erfahrungsaustausch.

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Auf einen Blick

Abschluss:

Teilnahmebestätigung

Start:

auf Anfrage

Dauer:

Kosten:

CHF 1'300.00

Bemerkung zu den Kosten: 

CHF 1'300.00 bzw. CHF 1'170.00 für SGLH-Mitglieder (inkl. Kursunterlagen, Mustercheckliste zur Überprüfung der Selbstkontrolle, Teilnahmebestätigung und Verpflegung)

Durchführungsort: 

  • ZHAW Life Sciences und Facility Management, 8820 Wädenswil
  • Definitiver Durchführungsort wird in Anmeldebestätigung bekannt gegeben

Unterrichtssprache:

Deutsch

Anmerkung zum Durchführungsort: 

Definitiver Durchführungsort wird Anmeldebestätigung bekannt gegeben

Ziele und Inhalt

Zielpublikum

Mitarbeitende von Lebensmittelbetrieben, inkl. Gastronomie, Handelsbetrieben und Gebrauchsgegenständebetrieben, aus den Bereichen Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Produktion, Unterhalt/Technik, Einkauf oder Auditorinnen und Auditoren. Der Kurs ist eher auf kleinere und mittlere Betriebe (ohne Zertifizierung z. B. nach BRC oder IFS) ausgerichtet, vermittelt jedoch auch Inputs für Teilnehmende von grösseren Unternehmen. Geeignet ist der Kurs auch für Personen, die beabsichtigen, einen Kleinstbetrieb (Start-up) zu eröffnen; ausserdem spricht der Kurs auch Handelsbetriebe und Gebrauchsgegenständebetriebe an, welche gemäss schweizerischem Lebensmittelrecht ebenfalls zur Selbstkontrolle verpflichtet sind (vgl. insbesondere Art. 75 lit. b resp. c der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV).

Ziele

Die Pflicht zur Selbstkontrolle ist ein wichtiges Leitprinzip des Lebensmittelrechts. Sie betrifft jede Person, die Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, transportiert, in Verkehr bringt oder ein-, aus- oder durchführt (vgl. Art. 26 des Lebensmittelgesetzes, LMG). Die Pflicht zur Selbstkontrolle wurde im totalrevidierten schweizerischen Lebensmittelrecht, in Kraft seit 1. Mai 2017, noch akzentuiert.

Die Kursteilnehmenden kennen die Elemente der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle (vgl. Art. 73 ff. der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGV) sowie die damit verbundenen Pflichten für Betriebe und haben das Element «gute Verfahrenspraxis (gute Hygienepraxis, gute Herstellungspraxis GHP)» im Rahmen des Kurses vertieft betrachtet. Sie kennen insbesondere die Inhalte der GHP gemäss Hygieneverordnung (HyV) und Codex Alimentarius und können diese unter geeigneten Betriebsbedingungen aktiv im Betrieb umsetzen, bewerten und weiterentwickeln.

Inhalt

Basis des Kurses ist das schweizerische Lebensmittelrecht, im Speziellen die schweizerische Hygieneverordnung (HyV), die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Codex Alimentarius-Verfahrensregel «Recommended Code of Practice, General Principles of Food Hygiene, CXC 1-1969, Version 2022».

1. Kurstag

  • Theorie: Überblick über die Elemente der Selbstkontrolle, Begriffsdefinitionen, Abgrenzung GHP zu HACCP, Lebensmittelhygienerecht, Übersicht GHP nach Codex Alimentarius, IFS, BRC, ISO/FSSC 22000
  • Übung: Inputs zum Aufbau und zur Auswertung einer Checkliste für die Ist-Analyse in Bezug auf die Anforderungen der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle

Zwischen den Kurstagen: Anwendung der zur Verfügung gestellten Checkliste zur Überprüfung der Selbstkontrolle im eigenen Betrieb.

2. Kurstag

  • Erfahrungsaustausch zur Anwendung der Checkliste
  • Referate zu ausgewählten Themen der GHP, beispielsweise Reinigung / Desinfektion, Personalhygiene, Schulung, Schädlingsprävention und -bekämpfung, Allergenmanagement, Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie

Die Themen der Referate können noch angepasst werden.

Methodik

Präsentationen, Übungen, Praxistransfer im eigenen Betrieb (Anwendung der Checkliste für die Ist-Analyse der Selbstkontrolle), Diskussionen, Erfahrungsaustausch.

Die im Kurs abgegebene Checkliste kann von den Teilnehmenden auch nachgängig zur Überprüfung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Selbstkontrolle im eigenen Betrieb verwendet werden.

Anmerkung: Für die Anwendung der Selbstkontroll-Checkliste im eigenen Betrieb ist zwischen dem ersten und dem zweiten Kurstag Zeit einzuplanen.

Mehr Details zur Durchführung

2 Tage

Hinweis: Dieser Kurs ist die ideale Vorbereitung für den Besuch des dreitägigen HACCP-Grundkurses. Er ist Teil eines Gesamtkonzeptes, zu welchem auch der Kurs «Grundkurs: HACCP-Konzept» gehört (siehe separate Ausschreibung). Im Kurs «Mikrobielle Lebensmittelsicherheit und -qualität: Wie werden sie beurteilt?» werden u.a. pathogene Keime besprochen, die für die Gefahrenidentifizierung und -bewertung in HACCP wichtig sind (siehe Bereich Mikrobiologie).

Die Kurse können alle einzeln belegt werden. Der Kurs «Einführung in die gesetzlich geforderte Selbstkontrolle» kann auch als massgeschneiderte firmeninterne Schulung durchgeführt werden.

Beratung und Kontakt

Veranstalter

Dozierende

Spezialistinnen und Spezialisten aus der Fachgruppe QM und Lebensmittelrecht sowie Gastreferierende mit langjähriger Berufserfahrung.

Anmeldung

Zulassungskriterien

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Anmeldeinformationen

Sollte unter «Anmeldung» kein Datum für diese Weiterbildung ersichtlich sein, oder sollte Ihnen das angegebene Datum nicht passen, können Sie sich gerne auf die unverbindliche Interessentenliste setzen lassen. Wir Informieren Sie umgehend über den nächsten Durchführungsstart, sobald dieser feststeht.

Es gelten die «Allgemeinen Zulassungs- und Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen an der ZHAW».

Startdaten und Anmeldung

Start Anmeldeschluss Anmeldelink
auf Anfrage auf Anfrage Anmeldung

Downloads und Broschüre

Links