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Probenerhebung von Rindfleisch im Jahr 2023 für das Programm zur Überwachung von Antibiotikaresistenzen

Im Rahmen der EU-Richtlinie 2020/1729 (zur Überwachung und Meldung von antimikrobieller Resistenz bei zoonotischen und kommensalen Bakterien) müssen EU/EFTA-Mitgliedstaaten seit 2021 Fleischproben an den Grenzkontrollstellen entnehmen.

Für die Schweiz ist nur eine Probenahme bei Rindfleisch notwendig, das über die Flughäfen Genf und Zürich aus Drittländern eingeführt wird. Die Proben sollten gleichmässig über das ganze Jahr verteilt und proportional zur Anzahl der Sendungen pro Importland erhoben werden. Die Proben werden erstmals im Jahr 2023 und danach alle zwei Jahre entnommen.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

EU-Richtlinie 2020/1729