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Bundesrat genehmigt Bericht zur Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 den Bericht «Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich» verabschiedet. Er erfüllt damit drei Postulate zum Gentechnikrecht und zu den neuen gentechnischen Verfahren.

Im Bericht erläutert der Bundesrat die rechtlichen und historischen Grundlagen der Gentechnik, den aktuellen rechtlichen Status der neuen Gentechnologien, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie die Bedingungen der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Organismen. Zudem prüfte er Anpassungsmöglichkeiten bei der bestehenden Regulierung für gewisse neue gentechnische Verfahren.

WBF - Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Medienmitteilung