Eingabe löschen

Kopfbereich

Schnellnavigation

Hauptnavigation

BfR: Auch Dinkel kann Allergien auslösen - Wissenstand der Bevölkerung zu Dinkel als Weizenart ist niedrig

Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die vierzehn häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten stets im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein. Darunter fallen unter anderem glutenhaltige Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. Dinkel ist eine Weizenart und muss laut Lebensmittelinformations-Verordnung namentlich mit «Weizen» gekennzeichnet werden. Es reicht nicht aus, im Zutatenverzeichnis nur Dinkel anzugeben.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Relevanz der Kennzeichnung von Dinkel als Weizenart im Zutatenverzeichnis im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung bewertet. Dabei stellte sich die Frage, ob handelsüblicher Dinkel die gleiche Allergenität wie handelsüblicher Weizen aufweist und wenn ja, ob dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusst ist. Des Weiteren stellte sich die Frage, ob bekannt ist, dass es sich bei Dinkel um eine Weizenart handelt.

Das BfR kommt zu dem Schluss, dass es bislang keine veröffentlichten, aussagekräftigen klinischen Daten gibt, die ein geringeres allergenes Potenzial von Dinkel gegenüber handelsüblichem Weizen belegen würden. Zudem besteht zwischen Dinkel und Weichweizen ein relativ hoher Grad der Übereinstimmung in den potenziell allergieauslösenden Bestandteilen (Eiweissmolekülen), weshalb eine ähnliche Allergenität zu erwarten ist.

Um den Kenntnisstand der Bevölkerung zu Dinkel und Weizen zu erheben, führte das BfR eine repräsentative telefonische Umfrage durch. Nur die Hälfte der Befragten gaben demnach an, dass Dinkel zur Gattung des Weizens gehört. Von einer vergleichbaren Allergenität des Dinkels im Vergleich zu Weizen ging nur etwa jede fünfte befragte Person aus.

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (Stellungnahme Nr. 001/2023 vom 13. Januar 2023; pdf)