Bekanntmachung zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit
Am 16.09.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die Bekanntmachung 2022/C 355/01 zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung von guter Hygienepraxis und auf die HACCP-Grundsätze gestützten Verfahren einschliesslich Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelunternehmen, im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mit dem Leitfaden soll die Umsetzung der EU-Vorschriften zur guten Hygienepraxis (Good Hygiene Practices – GHP) und der HACCP-gestützten Verfahren im Rahmen des Managementsystems für Lebensmittelsicherheit (Food Safety Management System – FSMS) durch praktische Hinweise zu folgenden Themen erleichtert und vereinheitlicht werden:
- einschlägige Gesetzgebung, Zusammenhang zwischen GHP, PRPs, operativen PRPs (oPRPs) und HACCP-gestützten Verfahren innerhalb eines FSMS, Zusammenspiel mit internationalen Normen und Schulung und die Verwendung von Leitlinien für eine GHP;
- Umsetzung der GHP, einschliesslich der durch die EU-Gesetzgebung vorgesehenen Flexibilität bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelbetrieben (Anhang I);
- Umsetzung der HACCP-gestützten Verfahren, einschliesslich der durch die EU-Gesetzgebung vorgesehenen Flexibilität bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelbetrieben (Anhang II);
- Audit des FSMS (Anhang III).
Eine besondere Bedeutung hat die Flexibilität bei der Anwendung der GHP und der HACCP-gestützten Verfahren, wobei die Art der Tätigkeit und die Größe des Betriebes berücksichtigt werden.
Die Bekanntmachung der Kommission ersetzt die Bekanntmachung von 2016.
Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.