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CAS Compliance Officer

Suchen Sie Compliance-Rüstzeug, wie Sie ein Compliance Management System (CMS) aufsetzen sollten? Dann bekommen Sie in unseren CAS Compliance Officer mehr als Recht! Nebst dem juristischen Know-How wird die Praxis - Fähigkeiten zum Aufbau eines CMS mit u.a. Risikoanalyse, Zielsetzung, Programm, Kommunikation, Überwachung u.a.m. vermittelt.

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Auf einen Blick

Abschluss:

Certificate of Advanced Studies ZHAW in Compliance (12 ECTS)

Start:

auf Anfrage

Dauer:

Kosten:

CHF 7'900.00

Durchführungsort: 

ZHAW School of Management and Law / Campus St.-Georgen-Platz, 8401 Winterthur

Unterrichtssprache:

Deutsch, Englisch

Unterrichtsform: 

Hybride Durchführung in 2023

CAS Compliance Officer

Ziele und Inhalt

Zielpublikum

Der CAS richtet sich vor allem an Personen aus folgenden Branchen und Bereichen:

  • Unternehmensjuristinnen und -juristen
  • Rechtsanwältinnen und -anwälte
  • Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer oder Unternehmensberaterinnen und -berater
  • Mitglieder von Verwaltungsräten und Führungskräfte
  • Compliance-Beauftragte und Compliance-Verantwortliche
  • Mitarbeitende von Compliance- und Rechtsabteilungen

Ziele

Die Kursteilnehmenden

  • kennen die wesentlichen Bestandteile eines Compliance Management Systems (CMS) und
  • sind in der Lage die Risiken eines Unternehmens zu analysieren und ein entsprechendes CMS zu konzipieren und zu implementieren
  • erkennen die wesentlichen Compliance-Risiken und
  • sind in der Lage adäquate Massnahmen zu ergreifen und entsprechende Veränderungsprozesse durchzuführen

Inhalt

Modul I: Compliance Management

Die Teilnehmenden erlernen im ersten Modul die notwendigen Schritte für den Aufbau eines massgeschneiderten CMS. Sie erwerben die entsprechenden juristischen, betriebswirtschaftlichen, kommunikativen und psychologischen Fähigkeiten

  • Compliance Ziele und Leadership
  • Compliance-Kultur und Corporate Social Responsibility
  • Compliance Risikoassessment
  • Compliance Organisation und Prozess (ISO 19600)
  • Compliance-Kommunikation
  • Compliance Trainings
  • Whistleblowing und interne Untersuchungen

Teilnehmer des DAS Compliance im Personalwesen:
Das Modul 1 des CAS Compliance Officer kann auf Wunsch im Rahmen des DAS Compliance im Personalwesen absolviert werden.

Modul II: Compliance Risiken

Im zweiten Modul erlernen die Teilnehmenden, welche spezifischen, rechtlichen Risiken besondere Gefahrenpotentiale bergen, wie derartige Verstösse zu erkennen sind, welche Massnahmen in solchen Fällen zur Risikobegrenzung geeignet und wie diese anzuwenden sind. Kommt es dennoch zum Krisenfall wird der Umgang mit den Behörden geschult und ein Notfallplan erstellt.

  • Korruptionsprävention
  • HR Compliance
  • Geldwäsche- und Betrugsprävention
  • Kartellrechtsprävention
  • Ausschreibung und Beschaffung
  • Information- und Produkt-Compliance
  • Umgang mit der Staatsanwaltschaft und Compliance-Tools

Die Teilnehmer können einen frei wählbaren branchenspezifischen Compliance-Tag ihrer Wahl besuchen. Es steht ihnen frei, ohne Kostenaufschlag weitere Compliance-Tage anderer Wirtschaftspartner zu besuchen.

Methodik

Der Zertifikatslehrgang basiert auf einem breiten Spektrum von Lehr- und Lernformen:

  • Präsenzunterricht und Selbststudium
  • Stoffvermittlung anhand von Fallstudien
  • Vorlesung mit Diskussion
  • Praktische Übungen

Leistungsnachweis

Erforderliche Leistungsnachweise pro Modul:

  • Gruppenarbeit im Modul 1 und 2
  • Präsenzverpflichtung 80%

Mehr Details zur Durchführung

Vorlesungen / Präsenzlektionen jeweils Freitag 9:00 – 17:00 Uhr

Beratung und Kontakt

Veranstalter

Dozierende

Anmeldung

Zulassungskriterien

Zulassungsbedingungen für Personen mit Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Lehrgang setzt voraus: 

  • Abschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise einer der Vorgängerschulen.
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.

Die Studienleitung behält sich vor, die interessierten Personen zu einem Gespräch einzuladen sowie Referenzen einzuholen.

Zulassungsbedingungen für Personen ohne Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Lehrgang setzt voraus:

  • Nachweis eines Tertiär B-Abschlusses (Höhere Berufsbildung): Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis) oder Höhere Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom) oder Höhere Fachschule HF. Es können Personen zugelassen werden, wenn sich deren Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung und nach Abschluss einer ersten beruflichen Grundbildung mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre im Bereich Compliance oder Recht oder in einer Tätigkeit mit engem Bezug zu Compliance oder rechtlichen Fragestellungen.
  • Bestehen eines Zulassungsgesprächs.

Zulassungsgespräch

Interessierte Personen ohne Hochschulabschluss müssen ein Zulassungsgespräch erfolgreich absolvieren. Dabei werden folgende Kriterien überprüft:

  • Erhebung der notwendigen fachlichen und methodischen Kompetenzen.
  • Diskussion der Motivation für den Lehrgang mit Blick auf den bisherigen und angestrebten Lebenslauf.

Die Beurteilung dieser Kriterien erfolgt durch die Studienleitung. Eine Dispensation vom Zulassungsgespräch kann erfolgen, wenn die interessierten Personen die vorstehenden Kriterien in einem vergleichbaren Zulassungsgespräch an der ZHAW bereits bestanden haben. Die Studienleitung behält sich zudem vor, Referenzen einzuholen.

Entscheid über die Zulassung

Die Studienleitung entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung.

Startdaten und Anmeldung

Start Anmeldeschluss Anmeldelink
auf Anfrage 14.03.2024 Anmeldung

Downloads und Broschüre

Downloads

Links