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Regularien und gesetzliche Anforderungen an Unternehmen

Wozu sind Schweizer Unternehmen verpflichtet?

Ab dem 01.01.2022 hat die Schweiz neue Vorgaben bezüglich Berichterstattung und Sorgfalt in Bezug auf nicht-finanzielle Themen umgesetzt. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Belange von Umwelt und Menschenrechten in der gesamten Lieferkette zu stärken. Ausserdem wurde die Schweiz im Januar 2021 offiziell ein Unterstützer der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) - einer Privatinitiative, die sich auf die Klimaberichterstattung von Firmen konzentriert. Die Schweiz passt damit ihre Gesetzgebung an die Anforderungen der EU an. Die neuen Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange von Art. 964a bis Art. 964c OR basieren weitgehend auf der CSR-Richtlinie der EU. Es ist zu erwarten, dass sowohl der Umfang der Verpflichteten als auch der Berichtsanforderungen in Zukunft erweitert wird.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Berichtspflicht gilt für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ab mindestens 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren, und einer Bilanzsumme von CHF 20 Millionen oder einem Umsatzerlös von CHF 40 Millionen, ebenfalls in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Zusätzlich gibt es Transparenzpflichten für Rohstoffunternehmen sowie Konfliktmaterialien und Kinderarbeit entlang der Lieferkette (Art. 964j - 964l OR). Befreit sind Unternehmen, welche von anderen Unternehmen kontrolliert werden, das entweder einen Bericht nach Art. 964a OR oder einen gleichwertigen Bericht nach ausländischem Recht erstellen muss.

Was muss berichtet werden?

Unternehmen sind verpflichtet, Auskunft über Umweltaspekte, vor allem bezogen auf CO2-Ziele, soziale Themen, Belange der Arbeitnehmer, die Einhaltung der Menschenrechte und Massnahmen gegen Korruption zu geben. Der Bericht sollte das aktuelle Geschäftsmodell, die angewandten Konzepte, Massnahmen und Sorgfaltsprüfungen beschreiben sowie die wesentliche Risiken hinsichtlich Nachhaltigkeitsthemen identifizieren sowie ihre Handhabung aufzeigen. Verfolgt das Unternehmen in Bezug auf einen oder mehrere Belange kein Konzept, so hat es dies im Bericht klar und begründet zu erläutern.

Wie muss berichtet werden?

Firmen sind verpflichtet, ihren Bericht jedes Jahr entweder in einer nationalen Sprache oder auf Englisch zu erstellen. Dieser Bericht muss vom Leitungs- oder Verwaltungsorgan genehmigt und unterschrieben werden. Eine unabhängige Prüfung beispielsweise durch die Revisionsstelle ist nicht vorgesehen. Die Veröffentlichung erfolgt elektronisch, und der Bericht sollte für mindestens 10 Jahre zugänglich sein.

Ab wann muss berichtet werden?

Die Regelungen finden erstmals auf das Geschäftsjahr 2023 Anwendung. Bei Verletzung der Pflichten droht eine Busse von bis zu CHF 100'000.

Folgen noch weitere Pflichten?

Es ist vorgesehen, dass Unternehmen, welche zur Berichterstattung über nicht finanzielle Belange verpflichtet sind offenlegen müssen, welche finanziellen Risiken sie durch klimarelevanten Tätigkeiten eingehen. Die Umsetzung soll ab dem Jahr 2024 mittels einer separaten Vollzugsordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative erfolgen.

Key Action Steps für Unternehmen

  • Überprüfen Sie als erstes, welche Themengebiete für Ihr Unternehmen relevant sind (sh. "Was muss berichtet werden").

  • Identifizieren Sie die Hauptrisiken welche sich aus der Art der Unternehmenstätigkeit hinsichtlich der Nachhaltigkeit ergeben und erstellen Sie Massnahmen, um die Hauptrisiken zu mitigieren. Es können nur Daten berichtet werden, die erhoben wurden, daher besteht indirekt auch eine Erhebungspflicht.

  • Planen Sie voraus. Selbst für Firmen, die aktuell nicht den bestehenden Offenlegungspflichten unterstehen, geht es nicht um das "Ob", sondern eher um das "Wann" sie zur ESG-Reporting verpflichtet sein werden.