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Zürcher Zentrum für Informationstechnologien und Datenschutz (ITPZ)

ITPZ steht für die Kooperation der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich (DSB) in Sachen Informationstechnologie und Datenschutz.

Das Datenschutzrecht ist ein relativ junges Rechtsgebiet, dessen Aufschwung mit der Entstehung und Etablierung allgemeiner und bereichsspezifischer Datenschutznormen einhergeht. Heute findet sich kaum ein Rechtsgebiet, in dem datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen nicht in der einen oder anderen Form zu beachten sind. Dies trifft in hohem Masse auch auf die an der Abteilung Business Law (ABL) der ZHAW behandelten rechtlichen Schwerpunkte zu. Die ABL setzt zudem im Rahmen einer strategischen Initiative auf zentrumsübergreifende Aktivitäten zum Thema «Compliance». Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze ist einerseits Teil der Compliance und bildet andererseits auch eine Schranke für Compliance-Aktivitäten, bei denen regelmässig sensible Personendaten bearbeitet werden.

ITPZ bezweckt die Förderung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Datenschutzes.

Die Abteilung Business Law der ZHAW sowie das Institut für Unternehmensrecht beschäftigen sich mit aktuellen Fragestellungen aus Wissenschaft und Praxis.

In diesem Zusammenhang arbeiten wir eng mit anderen ZHAW-Einheiten wie dem Institut für Wirtschaftsinformatik und dem Institut für Angewandte Informationstechnologie (InIT) zusammen. Heikle Datenschutzfragen stellen sich auch in den Departementen Gesundheit, Soziale Arbeit und Angewandte Psychologie; auch hier arbeiten wir projektbezogen zusammen.

Weiterbildung Datenschutz

Inhalt

Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich und das Institut für Unternehmensrecht der ZHAW School of Management and Law bieten Seminare zum Datenschutz an.

Das Institut für Unternehmensrecht bietet den CAS Datenschutzberater:in an.

Weitere Informationen zum CAS Datenschutzberater:in

Zielpublikum

Die Seminare sind auf ein ausgewähltes Zielpublikum zugeschnitten. Die Voraussetzungen sind in der jeweiligen Seminarausschreibung beschrieben. In der Regel werden keine datenschutzrechtlichen Vorkenntnisse verlangt. Diese Seminare richten sich an verschiedene Zielgruppen: Juristinnen und Juristen; Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen, Fachpersonen aus dem Sozialbereich, Fachpersonen aus der öffentlichen Verwaltung, Fachpersonen aus der Privatwirtschaft u.a.

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Über Anmeldungen nach Anmeldeschluss entscheidet die Seminarleitung.
Abmeldungen bis 30 Tage vor dem Seminartermin sind ohne Kostenfolge möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Seminar wird eine Bearbeitungspauschale  von 50% der Seminargebühr fällig. Spätere Abmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden und die Seminargebühr ist vollumfänglich zu entrichten.  Es wird das Recht vorbehalten, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, bspw. bei Nichterreichen der Mindestanzahl von Anmeldungen, nicht durchzuführen. Über eine Nichtdurchführung werden die angemeldeten Personen so früh als möglich unterrichtet. Im Falle einer Nichtdurchführung auf Seiten des Veranstalters werden bereits erbrachte Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.