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Untauglichkeit von Ereignisbezogenen rückwirkenden Arztzeugnissen als Beweis für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Am 8. Juli 2021 kam das Verwaltungsgericht Zürich zum Schluss (Urteil VB.2021.00192), dass ein ereignisbezogenes Arbeitszeugnis, dass rückwirkend ausgestellt wurde, nicht als Beweis für eine behauptete krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der betreffenden Kündigung taugte.

In der neusten Ausgabe der Zeitschrift zv - öffentliches Personal Schweiz , nimmt unsere Mitarbeiterin Nicole Vögeli (Dozentin Arbeitsrecht) Stellung zum neusten Entscheid. 

Den Beitrag können Sie hier(PDF 881,3 KB) lesen.