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Der Einsatz von Registern bei Vergütungsentscheidungen: Herausforderungen und Handlungsoptionen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entscheidet unter Berücksichtigung der Kriterien «Wirksamkeit, Zwecksmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW)» für oder gegen die Aufnahme eines Medikaments in die sog. Spezialitätenliste (SL). Um diese Kriterien zu beurteilen, verlangt das BAG vom Hersteller teilweise die Führung eines medizinischen Registers, in dem die Zahl und Art der behandelten Patienten und das Ausmass des Arzneimittelkonsums zu dokumentieren sind. 

Da diese Register in der Vergangenheit die Erwartungen nicht immer erfüllt haben, hat das Swiss Medical Board eine Studie in Auftrag gegeben, welche untersucht, wie der Nutzen dieser Register in Zukunft verbessert werden könnten. Diese Studie wurde in Zusammenarbeit vom Zentrum für Sozialrecht (Philipp Egli und Marc Wohlwend) und vom Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (Simon Wieser, Junia Landtwing und Michael Stucki) erstellt. 

Weitere Informationen zur Studie und den Schlussbericht finden Sie hier