Eingabe löschen

Kopfbereich

Schnellnavigation

Hauptnavigation

«Aktienrechtsrevision 2020», 91. Forschungslunch der ABL

Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.

Aktienrechtsrevision 2020

«Das Aktienrecht ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen unserer Wirtschaft.» So begann Ständerat Ruedi Noser in der Wintersession 2018 sein Votum, mit dem er Nichteintreten auf die grosse Aktienrevision beantragte: ein Schock, nachdem der Bundesrat bereits im Dezember 2005 die Arbeiten an der Vorlage offiziell lancierte. Die Aktienrechtsrevision, die immer wieder von politischen Zwischenspielen gestört und von Teilrevisionen überholt wurde, überlebte hingegen auch diesen Nichteintretensantrag, knapp mit 23 gegen 20 Stimmen. Letztes Jahr, am 19. Juni 2020, verabschiedete das Parlament die Gesetzesänderungen. Was blieb nach den Debatten von der grossen Aktienrevision übrig und wie sind die Änderungen einzuordnen?

Dieser Frage ist Dr. Karolina Kuprecht, Dozentin am Zentrum für Unternehmens- und Steuerrecht (ZUS), an diesem Forschungslunch nachgegangen. Das Ziel des Referates war, ausgehend von den Entwicklungen in der grossen Aktienrechtsrevision, einen anwendungsorientierten Überblick zu schaffen über die wichtigsten aktienrechtlichen Änderungen mit einem Fokus auf das Thema Kapitalstruktur. Am 1. Januar 2021 ist ein Teil der neuen Gesetzesbestimmungen bereits in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der übrigen Anpassungen ist für das Jahr 2022 geplant.

Flyer(PDF 92,3 KB)

Präsentation(PDF 1,4 MB)

Datum

Von: 4. März 2021, 12.00 Uhr

Veranstalter

ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401 Winterthur