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«Rechtliche Regelung von Homeoffice – nötig, wünschbar oder überflüssig?», 88. Forschungslunch der ABL

Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.

Rechtliche Regelung von Homeoffice – nötig, wünschbar oder überflüssig?

Das Arbeiten im Homeoffice ist in der Schweiz nicht erst seit «Corona» weit verbreitet. Nach dem Lockdown Mitte März 2020 mussten noch viel mehr Arbeitnehmende ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen. Wie sich die Situation entwickelt, ist derzeit noch offen.

Mit Homeoffice werden viele Erwartungen verbunden wie Entlastung der Verkehrsinfrastruktur, geringerer Bedarf an Büroflächen oder bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Arbeit im Homeoffice wirft aus juristischer und arbeitsorganisatorischer Sicht aber zahlreiche Fra-gen auf: Wer bezahlt die Kosten für die Anschaffung und Nutzung privater Geräte, für das Büro-material und die Kommunikationsgebühren? Wer kümmert sich um den Arbeitsschutz, den Ge-sundheitsschutz, die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten? Was gilt bezüglich Datensicherheit und Geschäftsgeheimnissen? Welche rechtlichen Risiken gehen Arbeitgebende mit Homeoffice ein? Sollte es ein Recht auf Homeoffice geben?

Sabine Steiger-Sackmann, Dozentin am Zentrum für Sozialrecht, hat über die wichtigsten arbeitswissenschaftlichen Forschungsergebnisse und die aktuell geltenden Rechtsnormen informiert. Sie hat daraus Anregungen abgeleitet, wie die Rechtslage verbessert werden könnte.

Flyer(PDF 123,3 KB)

Präsentation(PDF 1,6 MB)

Datum

Von: 14. Oktober 2020, 12.00 Uhr

Veranstalter

ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401 Winterthur