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«Das Verfahren im allgemeinen Staatshaftungsrecht von Bund und Kantonen», 85. Forschungslunch der ABL

Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.

Das Verfahren im allgemeinen Staatshaftungsrecht von Bund und Kantonen

De lege lata et de lege ferenda

Im Rahmen staatlicher Tätigkeit kann es zu Schäden kommen, die das Gemeinwesen ersetzen muss. Bund und Kantone kennen kein einheitliches Haftungsrecht, sondern regeln die Staatshaftung und folglich auch das Verfahren autonom. Zu unterscheiden sind das Verwaltungsverfahren, das verwaltungsrechtliche und das zivilrechtliche Klageverfahren.

Diese Verfahrensarten erweisen sich als sehr uneinheitlich: Es sind unterschiedliche Fristen zu beachten, verschiedene Behörden haben zu entscheiden (Verwaltungs- oder Zivilbehörden), es gelten unterschiedliche Verfahrensmaximen (Untersuchungs- oder Verhandlungsmaxime), Geschädigte sind mit unterschiedlichen Kosten konfrontiert und es sind verschiedene Rechtsmittel vorgesehen.

Fabian Gähwiler, Doktorand am Zentrum für öffentliches Wirtschaftsrecht, hat die Verfahrensregeln von Bund und Kantonen untersucht und machte Vorschläge, wie sinnvolle Reformen ausgestaltet werden sollten.

Flyer(PDF 288,9 KB)

Präsentation(PDF 1,3 MB)

Datum

Von: 16. Januar 2020, 12.00 Uhr

Veranstalter

ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401 Winterthur