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Neue Vergütungspraxis könnte zu finanziellem Druck auf die Spitex-Dienstleister führen

Krankenversicherungen müssen seit Januar 2018 die medizinischen Verbrauchsgüter nicht mehr bezahlen, die Fachpersonen bei Patientinnen und Patienten zu Hause verwenden. Eine Vorstudie der ZHAW School of Management and Law zu den gesundheitsökonomischen Konsequenzen zeigt, dass vor allem der Handlungsdruck auf die Kantone steigen wird, neue Vergütungsmodelle zu entwickeln. Die Spitex-Dienstleister hingegen werden mit steigendem finanziellen Druck beim Einkauf von medizinischen Verbrauchsgütern konfrontiert sein.

Zwei Präzedenzurteile des Bundeverwaltungsgerichts betreffend die Kantone Thurgau und Baselstadt haben schweizweit zu einer veränderten Vergütungspraxis von medizinischen Verbrauchsgütern durch Krankenversicherungen geführt. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Krankenversicherungen Material, das durch Fachpersonen (Spitex oder Selbständige) an Patienten und Patientinnen zu Hause angewendet wird, nicht mehr bezahlen. Das neue Vorgehen betrifft die ganze Bandbreite medizinischer Verbrauchsgüter vom Verband bis zum Infusionsset. Die Vorstudie «Finanzierung von Verbrauchsgütern bei Spitex-Dienstleistern» der ZHAW School of Management and Law zieht eine Zwischenbilanz.

Neue Vergütungspraxis macht die Kantone zu Restfinanzierern

Die Vorstudie von Marco Riguzzi geht den möglichen Konsequenzen neuen Vergütungspraxis für die beteiligten Akteure (Krankenversicherungen, Kantone, Spitex-Dienstleister) nach. «Wenn es bei dieser Vergütungspraxis bleibt», gibt Riguzzi zu bedenken, «könnten die Kantone aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags in die Rolle des Restfinanziers treten, was letztlich die Steuerzahler beträfe.» Kantonal heterogen ausgestaltete Vergütungsmodelle wären somit wahrscheinlich. Für den Kanton am einfachsten zu handhaben wären dabei Pauschallösungen für die Vergütung von Pflegematerial (z. B. ein fixer Betrag pro Patient bzw. Patientin am Tag), wie es in den Pflegeheimen einiger Kantone bereits praktiziert wird.

Finanzielle Fehlanreize pauschaler Systeme sind nicht zu unterschätzen

Pauschalvergütungen hätten dem Studienleiter Riguzzi zufolge aber «stärkere Fehlanreize für die Leistungserbringer als differenzierte Vergütungssysteme, die Patiententyp, Pflegematerial und Menge berücksichtigen.» Nicht zuletzt könnten Pauschallösungen die Qualität der verwendeten medizinischen Verbrauchsgüter infrage stellen und sogar zu einer Gefährdung des Grundsatzes «ambulant vor stationär» führen. Unabhängig von den möglichen Vergütungsmodellen rechnet die ZHAW-Studie aus Sicht der Leistungserbringer, d. h. der Spitex-Dienstleister, damit, dass der finanzielle Druck beim Einkauf von medizinischen Verbrauchsgütern ansteigt und die Dienstleister deshalb neue Lösungen suchen müssen.

Medienkontakt:

ZHAW School of Management and Law, Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie, Dr. Marco Riguzzi, Projektleiter, Tel: 058 935 66 21, marco.riguzzi@zhaw.ch