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Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen

Bei Alstom Schweiz sind gemäss Medienmitteilungen 1'300 Jobs gefährdet. Können bei drohenden Massenentlassungen Stellen durch das Konsultationsverfahren gerettet werden? SML-Arbeitsrechtlerin Sara Licci gibt Auskunft.

«Beim Konsultationsverfahren werden zuerst die Arbeitnehmenden oder ihre Vertretung über die Entlassungen informiert», erklärt Sara Licci, Leiterin a.i. des Zentrums für Sozialrecht der ZHAW School of Management and Law gegenüber Radio SRF 4. «Dann kann versucht werden, die Folgen der Massenentlassungen durch Frühpensionierungen abzuschwächen oder mittels Versetzungen einen Teil der Entlassungen zu verhindern.»

Bei grossen Betrieben wie der Alstom ist die Arbeitnehmendenvertretung die erste Ansprechpartnerin der Arbeitgeberseite. Ein Beizug von Gewerkschaften ist nicht zwingend, die Arbeitnehmerseite kann aber Sachverständige beiziehen. Allerdings gebe es kein wirkliches Mitentscheidungsrecht, denn die Arbeitgeberseite müsse zwar Vorschläge zur Kenntnis nehmen, könne diese auch ohne Begründung ablehnen, so Licci.

«Eine Kündigung ist in der Regel wirksam, egal ob das Konsultationsverfahren korrekt eingehalten wurde», erläutert die Arbeitsrechtsexpertin das liberale Kündigungsrecht in der Schweiz. Erst seit 2014 gilt, dass bei Massenentlassungen auch Sozialpläne ausgearbeitet werden. In einem früheren Fall konnten aber mit Mitwirkung des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und Beteiligung der Gewerkschaften Alternativen erreicht werden.

Hören Sie den Beitrag auf SRF4

Auskunft: Sara Licci, Zentrum für Sozialrecht