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Anspruch auf Vergütung der Umkleidezeit

Anfang 2019 wurde die Thematik des Anspruches auf Vergütung der Umkleidezeit in der Pflegebranche in den Gewerkschaften, wieder aufgegriffen. Die damalige Praxis, welche Umkleidezeit als keine Arbeitszeit einstufte, wurde stark kritisiert und hinterfragt. Der Druck der Gewerkschaften und Rechtsprechung, führten daraufhin zu einigen Änderungen in öffentlichen Spitälern.

Nach wie vor stellt sich jedoch die Frage, wie mit den Folgen der unterbliebenen Berücksichtigung der Umkleidezeit in der Vergangenheit umgegangen werden soll. In der neusten Ausgabe der Zeitschrift Pflegerecht (Heft Nr. 4/2020) geht unser Mitarbeiter Andreas Petrik dieser Frage nach. 

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