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3. Winterthurer Tagung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht

Faire Staatswirtschaft: Zulässigkeit und Schranken staatlicher Wirtschaftstätigkeit

Die dritte Winterthurer Tagung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht befasste sich mit der Zulässigkeit und den Schranken der wirtschaftlichen Staatstätigkeit. Die Frage, welche Voraussetzungen das öffentliche Recht vorzusehen hat, um eine faire Staatswirtschaft zu gewährleisten, ist durch den Entscheid des Bundesgerichts betreffend Glarnersach (BGE 138 I 378 ff.) in den Fokus von Politik und breiter Öffentlichkeit gerückt.
Die Einleitung in die Thematik erfolgte von Prof. Dr. René Wiederkehr, stellvertretender Leiter Zentrum für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW und Titularprofessor der Universität Luzern. Danach referierten Prof. Dr. Hansjörg Seiler, Bundesrichter am Bundesgericht in Lausanne, PD Dr. Stefan Vogel, Leiter Rechtsdienst Flughafen Zürich AG, Prof. Dr. Patrik Ducrey, Vizedirektor im Sekretariat der WEKO und Titularprofessor für schweizerisches und europäisches Kartellrecht an der Universität Bern sowie Prof. Dr. Matthias Oesch, Professor an der Universität Zürich für Öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht. Das abschliessende Podiumsgespräch wurde von Prof. Dr. Andreas Abegg, Leiter Zentrum für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW, moderiert.

Datum

Von: 13. November 2014, 13.30 Uhr

Ort

ZHAW, Gebäude SW, Volkartgebäude, Aula, Winterthur
Sankt-Georgen-Platz 2
8400 Winterthur

Veranstalter

ZHAW Zentrum für Öffentliches Wirtschaftsrecht
Gertrudstrasse 15
8400 Winterthur