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Treuwidrigkeiten und Aufhebungs­vereinbarungen im öffentlichen Personalrecht

Ein Kommentar zu einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts (8C_75/2019)

Goran Seferovic vom Zentrum für öffentliches Wirtschaftsrecht kommentiert in der Zeitschrift des Zentralverbands Öffentliches Personal (ZV info) ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts (8C_75/2019). Das Gericht hat es einer öffentlichen Arbeitgeberin verweigert, sich auf einen Grundlagenirrtum beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung berufen zu können, obwohl sich der Arbeitnehmer nach Abschluss der Vereinbarung treuwidrig verhalten hat. Öffentliche Arbeitgeber und Arbeitnehmende sollten sich daher vor Abschluss einer solchen Vereinbarung über ihre Rechte und Pflichten bewusst sein, da die nachträgliche Berufung auf einen Grundlagenirrtum hohen Hürden unterliegt.

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