Zulassung und Termine Bachelor Gesundheitsförderung und Prävention
Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Gesundheitsförderung und Prävention auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärterinnen und -anwärter werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität, FH-Abschluss oder gymnasialer Maturität muss eine einjährige Arbeitswelterfahrung nachgewiesen werden, davon 8 Monate in einem dem Fachbereich verwandten Beruf. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A – mindestens 2 Monate), während (Zusatzmodul B) oder im Anschluss (Zusatzmodul C) an das Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Gesundheitsförderung und Prävention(PDF 244,3 KB).
Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung |
---|---|
Fachmaturität Gesundheit |
Zusatzmodule A/B/C – erfüllt |
Andere Fachmaturität |
Zusatzmodul A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird das Praktikum innerhalb der Fachmaturität als 4 Monate an die übrige Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + |
Zusatzmodul A – angerechnet wird die Berufslehre als 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich Zusatzmodule B/C – angerechnet wird die Berufslehre als 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich – 4 Monate wahlweise im erweiterten Gesundheitsbereich (ausserhalb Berufslehre) oder in der übrigen Arbeitswelt müssen nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + |
Zusatzmodul A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird die Berufslehre als 4 Monate an die übrige Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit |
Zusatzmodul A – angerechnet wird das SRK-Diplom/der HF-Abschluss im Gesundheitswesen als 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich Zusatzmodule B/C – angerechnet wird das SRK-Diplom/der HF-Abschluss im Gesundheitswesen als 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich – 4 Monate wahlweise im erweiterten Gesundheitsbereich (ausserhalb SRK-Diplom/FH-Abschluss) oder in der übrigen Arbeitswelt müssen nachgewiesen werden |
HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen |
Zusatzmodule A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird der HF-Abschluss als 4 Monate in der übrigen Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
Gymnasiale Maturität |
Zusatzmodule A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich sowie weitere 4 Monate wahlweise im erweiterten Gesundheitsbereich oder in der übrigen Arbeitswelt müssen nachgewiesen werden |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Deutsch- und Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse: Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C). Deutsch als Muttersprache resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerberinnen/ Bewerber werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).
Anmeldung BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Gesundheitsförderung und Prävention anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.

«Ich möchte, dass Jugendliche sich wohl fühlen und Verantwortung übernehmen für sich und ihre Umwelt. Es berührt mich sehr, die strahlenden Gesichter der Jugendlichen nach einer Durchführung eines Workshops zu sehen.»
Annina Brühwiler, Projektleiterin GORILLA Workshops Schtifti Foundation
Filmclip über den Berufsalltag von Annina Brühwiler schauen
Aufnahmeverfahren
Der Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention hat eine Zulassungsbeschränkung von jährlich 66 Studienplätzen. Alle Studieninteressierten nehmen an einer kostenpflichtigen Eignungsabklärung teil. Diese entscheidet über die definitive Zulassung zum Studium.
Eignungsabklärung: Kognitiver Test und Interview
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention interessieren. Über die formalen Zulassungsbedingungen hinaus, die für jedes Fachhochschulstudium gelten, ist die Eignung für das Berufsfeld Gesundheitsförderung und Prävention für den Erfolg im Studium und in der Arbeitswelt entscheidend. Für den Studiengang steht eine begrenzte Zahl Studienplätze zur Verfügung. Die ZHAW führt deshalb eine zweistufige Eignungsabklärung (EAV), bestehend aus einem kognitiven Test und einem Interview, durch.
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen bezüglich der formalen Zulassungsbedingungen werden Sie zum zweistufigen EAV. Im ersten, schriftlichen Teil werden Ihre kognitiven Fähigkeiten getestet; im zweiten, mündlichen Teil stehen die Selbst- und Sozialkompetenzen sowie die Berufsmotivation im Vordergrund. Aufgrund der Ergebnisse wird eine Rangfolge aller Interessentinnen und Interessenten erstellt. Die Studienplätze werden dann nach dieser Rangfolge vergeben.
- Eignungsabklärungsverfahren (EAV) erster Teil, schriftlich
Der erste Teil besteht aus einem kognitiven Test. Für den Studienstart im Herbstsemester findet dieser Test an mehreren Daten jeweils zwischen Februar und April statt. Die genauen Daten finden Sie weiter unten unter «Termine».
In diesem schriftlichen Teil des Eignungsabklärungsverfahrens werden die folgenden kognitiven Fähigkeiten geprüft:
- Beobachtungsfähigkeit
- Deutschverständnis
- Mathematische Kenntnisse
- Logisch-analytisches Denken
- Figur-räumliches Denken
- Kurzzeitgedächtnis
- Schnelligkeit und Übersicht
Der Test dauert ca. 1 ½ Stunden und enthält Anteile eines Intelligenztests. - Eignungsabklärungsverfahren (EAV) zweiter Teil, mündlich
Der zweite Teil besteht aus einem Interview. Beurteilungskriterien sind Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Fachkompetenz und Berufsmotivation.
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse vergeben. Es wird eine Warteliste geführt und Studieninteressierte auf der Warteliste können bei Absagen nachrücken.
Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.
Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zum Studium. Das EAV kann maximal einmal wiederholt werden.
Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bitte bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf: diversity.gesundheit@zhaw.ch
Immatrikulation
Nach der erfolgreichen Eignungsabklärung erhalten Sie vom Studiengangsekretariat per Post die Unterlagen für die Immatrikulation an der ZHAW.

«Die Semester sind gut strukturiert und alles ist aufeinander aufbauend. Das Studium wird im Verlauf der Semester immer praxisorientierter: Zuerst werden Grundlagen vermittelt und später lernen wir, wie das Wissen in der Praxis angewendet werden kann.»
Alexander Curle, ehemaliger Bachelorstudent Gesundheitsförderung und Prävention
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 20.– |
[1] Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren Master PREFS und Master REFM liegt bei CHF 600.–
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde. Siehe Merkblatt für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.–, 2. Teil CHF 300.–) | einmalig | CHF 600.– |
Skriptenpauschale | pro Semester | CHF 35.– |
Lohn Praktika
Der Lohn während dem Praktikum liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe und orientiert sich an den Vorgaben der jeweiligen Kantone. Er beträgt in der Regel +/- 1'500.-/Mt. bei 100% Anstellung (Lohnempfehlungen des Branchenverbands OdA G ZH).
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
Informationen und Anleitungen zum Arbeiten mit dem eigenen Notebook, insbesondere für den Zugriff auf die IT-Services der ZHAW, finden Sie auf der StudiPortal-Seite des IT-Support G.

«Als Leiter der Medizinischen Dienste Basel-Stadt, wo Public-Health-Dienstleistungen von Gefängnismedizin bis zu Gesundheitsförderung in Schulen unter einem Dach planerisch zusammenkommen, sehe ich die Vielfalt des Berufsbildes.»
Thomas Steffen, Kantonsarzt und Leiter der Abteilung Präventiv- und Sozialmedizin des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt
Termine
Termine 2021/2022
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2022
26. September 2021 - 15. April 2022 - Eignungsabklärung Teil 1 (Februar - April 22)
Die Termine finden Sie ab 27. September 2021 auf dem Online-Anmeldeformular. - Eignungsabklärung 2. Teil (Februar - Mai 22)
Der Termin für das Aufnahmegespräch wird durch die ZHAW vereinbart. - Studienbeginn
19. September 2022 (KW38)
Broschüre Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention
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