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Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen zum Bachelorstudium am Departement Gesundheit.

  1. Wie viele Studienplätze gibt es pro Jahr in den BSc-Studiengängen am Departement Gesundheit?
    Studiengang Ergotherapie: 120 Plätze
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention: 66 Plätze
    Studiengang Hebamme: 90 Plätze
    Studiengang Pflege: 180 Plätze (Grundstudium und Studium für diplomierte Pflegende)
    Studiengang Physiotherapie: 156 Plätze
  2. Muss der zur Zulassung notwendige Schulabschluss bereits vor dem Eignungsabklärungsverfahren erfolgt sein?
    Nein.
    Eine Kopie oder das Original (je nach Studiengang) des Studienberechtigungsausweis (Maturitätszeugnis etc.) muss bis spätestens am 31. Juli vor Studienbeginn eingereicht werden.
  3. Sind Bewerber:innen mit einem 3-jährigen Diplommittelschulabschluss (DMS) zur Eignungsabklärung bzw. zum Studium am Departement Gesundheit zugelassen?
    Mit einem DMS-Abschluss ist man seit 2012 nicht mehr zu den Eignungsabklärungsverfahren bzw. zum Studium am Departement Gesundheit zugelassen.
  4. Sind ausländische Bewerber:innen mit ihrem Reifezeugnis zum Eignungsabklärungsverfahren bzw. zum Studium am Departement Gesundheit zugelassen?
    Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. Abitur oder International Baccalaureate), reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die vom Studiengangsekretariat angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach den Vorgaben von swissuniversities und erfolgt nach der Anmeldung. Für weitere Fragen wenden Sie sich an das Sekretariat des von Ihnen gewählten Studienganges.
  5. Welche Englischkenntnisse müssen für ein Studium am Departement Gesundheit mitgebracht werden?
    Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Englischkenntnisse mit Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C).
    Es wird erwartet, dass Studierende englischsprachige wissenschaftliche Texte (abstracts, reports, studies) lesen und englischsprachigem Unterricht folgen können.
  6. Müssen die zur Zulassung notwendigen Zusatzmodule vor dem Eignungsabklärungsverfahren nachgewiesen werden?
    Nein. Die Zusatzmodule können vor oder nach der Eignungsabklärung absolviert werden. Die Arbeitszeugnisse Ihrer Arbeitswelterfahrung müssen bis spätestens Ende August vor Studienbeginn beim Studiengangsekretariat eingereicht werden.
  7. Wo können die Zusatzmodule stattfinden?
    Sie finden die studiengangspezifischen Angaben auf unserer Website:
    Studiengang Ergotherapie
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    Studiengang Hebamme
    Studiengang Pflege
    Studiengang Physiotherapie
  8. Ist am Departement Gesundheit eine Liste mit möglichen Institutionen erhältlich, an welchen die für die Zulassung notwendigen Zusatzmodule absolviert werden können?
    Nein.
  9. Können die zur Zulassung notwendigen Zusatzmodule im Ausland absolviert werden?
    Dies muss für den jeweiligen Studiengang vorgängig abgeklärt werden.
  10. Welche Gültigkeitsdauer haben die für die Zulassung notwendigen Zusatzmodule?
    Die für die Zulassung notwendigen Zusatzmodule dürfen zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Ansonsten gelten dies als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitsausweise verjähren nicht.
  11. Kann man im selben Jahr gleichzeitig an mehreren Eignungsabklärungsverfahren am Departement Gesundheit teilnehmen?
    Ja.
    Die Kosten werden je Eignungsabklärungsverfahren separat verrechnet. Ausgenommen davon sind:
    - beim 1. Testteil Doppelanmeldungen für die Studiengänge Ergotherapie, Hebammen und Physiotherapie – da es sich hier um denselben 1. Testteil handelt und dieser auch nur einmal durchlaufen wird, wird die Prüfungsgebühr für den 1. Testteil nur einmal verrechnet.
  12. Ist eine Wiederholung des Eignungsabklärungsverfahrens möglich?
    Eine einmalige Wiederholung des Eignungsabklärungsverfahrens ist möglich.
    Bei gleichzeitiger Anmeldung für die Eignungsabklärungen Ergotherapie, Physiotherapie sowie Hebamme gilt eine Teilnahme als jeweils 1. Versuch für beide Eignungsabklärungsverfahren – da es sich hier um denselben 1. Testteil handelt und dieser auch nur einmal durchlaufen wird.
  13. Kann eine definitive Zusage zum Studium auf das Folgejahr übertragen werden?
    Eine definitive Zusage berechtigt Sie ausschliesslich zum Studienstart im gleichen Jahr der Eignungsabklärung.
  14. Wie oft findet das Eignungsabklärungsverfahren statt?
    Studiengang Ergotherapie: einmal jährlich
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention: monatlich zwischen Februar und April
    Studiengang Hebamme: einmal jährlich
    Studiengang Pflege: monatlich zwischen Februar und April (Grundstudium)
    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende: laufend zwischen September und März
    Studiengang Physiotherapie: einmal jährlich
  15. Wie lange dauert das Eignungsabklärungsverfahren?
    Studiengang Ergotherapie
    1. Teil ca. ½ Tag / 2. Teil ½ Tag

    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    1. Teil ca. 2 Stunden / 2. Teil ca. 1 Stunde

    Studiengang Hebamme
    1. Teil ca. ½ Tag / 2. Teil ½ Tag

    Studiengang Pflege (Grundstudium)
    1. Teil ca. 2 Stunden / 2. Teil ca. 1 Stunde

    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende
    Eignungsgespräch ca. 1 Stunde

    Studiengang Physiotherapie
    1. Teil ca. ½ Tag / 2. Teil ca. 1 Stunde
  16. Gibt es Informationen zu Inhalt und Vorbereitungsmöglichkeiten des Eignungsabklärungsverfahrens?
    Sie finden die studiengangspezifischen Angaben auf unserer Website:
    Studiengang Ergotherapie
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    Studiengang Hebamme
    Studiengang Pflege
    Studiengang Physiotherapie
  17. Wie lange dauert das Studium am Departement Gesundheit?
    Das Regelstudium dauert 3 Jahre. Des Weiteren gibt es in allen BSc-Studiengängen Zusatzmodule – die studiengangspezifischen Angaben dazu finden Sie auf unserer Website:
    Studiengang Ergotherapie
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    Studiengang Hebamme
    Studiengang Pflege
    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende
    Studiengang Physiotherapie
  18. Wie gross ist der Anteil der Praktika während des Studiums?
    Studiengang Ergotherapie:
    Im 4. Semester absolvieren Sie das Praktikum 1 und 2 und im 5. Semester das Praktikum 3. Die Praktika dauern zwischen 10-12 Wochen.

    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention:
    2-wöchige Praxisfelderkundung im 1. Semester sowie Praktikum von mind. 21 bis max. 47 Wochen (je nach Beschäftigungsgrad) am Ende des Studiums

    Studiengang Hebamme:
    Anteil der Praktika während des Studiums: insgesamt 82 Wochen, die sich auf 3x14 Wochen im Grundstudium aufteilen (60 ECTS) und 40 Wochen im obligatorischen Zusatzmodul C

    Studiengang Pflege (Grundstudium):
    Sie absolvieren 3 Praktika mit einer Dauer von insgesamt 44 Wochen (Praktikum 1: 12 Wochen, Praktikum 2: 16 Wochen, Praktikum 3: 16 Wochen).

    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende:
    Sie absolvieren 3 Praxismodule (von insgesamt 30 Credits), dieses finden am regulären Arbeitsort der dipl. Pflegestudierenden statt.

    Studiengang Physiotherapie:
    Anteil der Praktika während des Studiums: Insgesamt 74 Wochen, die sich auf 2x 16 Wochen im 4./5. Semester aufteilen (46 ECTS) und 3x 14 Wochen im obligatorischen Zusatzmodul C.
  19. Sind während des Studiums Austauschsemester in der Schweiz oder im Ausland möglich?
    Prinzipiell lassen bolognakonforme Ausbildungen mit modularem Aufbau Austauschsemester zu. Die studiengangspezifischen Regelungen können Sie bei den Studiengangleitungen anfragen.
  20. Was kostet das Studium?
    Sie finden die studiengangspezifischen Angaben auf unserer Website:
    Studiengang Ergotherapie
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    Studiengang Hebamme
    Studiengang Pflege
    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende
    Studiengang Physiotherapie
  21. Wird man während des Studiums für die Praktika entlöhnt?
    Ja, allerdings gibt es keine einheitlichen Löhne in den Praktika während des Studiums. Der Lohn für die Studierenden während der Praktika im Verlaufe des Studiums kann stark variieren.
  22. Werden bereits erworbene ECTS-Punkte aus einem anderen Studium angerechnet?
    Dies wird durch die Studiengangleitung individuell geprüft. Ein Dispensationsgesuch zur Anrechnung von bereits erworbenen Kompetenzen kann erst nach der definitiven Zusage eines Studienplatzes eingereicht werden.
  23. Gibt es eine Altersgrenze für Studierende am Departement Gesundheit?
    Nein.
    Bitte beachten/bedenken Sie, dass die Berufe im Gesundheitswesen - mit Ausnahme im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention ­ grossen physischen und psychischen Einsatz fordern.
  24. Gibt es an der ZHAW Wohnmöglichkeiten für Studierende?
    Informationen darüber finden Sie auf der Homepage www.swowi.ch.
  25. Ist ein Teilzeitstudium möglich?
    Gesundheitsförderung und Prävention: Ja
    Hebammen, Ergotherapie, Pflege, Physiotherapie: Nein
  26. Habe ich Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?
    Ja. Melden Sie Ihren Anspruch bereits bei der Anmeldung an und informieren Sie sich unter folgendem Link: www.zhaw.ch/de/studium/waehrend-des-studiums/beratung/studieren-mit-behinderung-oder-chronischer-krankheit