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Abschlusskompetenzen

Die Abschlusskompetenzen für die Bachelor- und die Masterstudiengänge in den Gesundheitsberufen sind für die Lehrpläne der Studiengänge verbindlich.

Als Grundlage für die Ausarbeitung der nationalen Abschlusskompetenzen für die Gesundheitsberufe auf FH-Stufe diente das kanadische Referenzmodell CanMEDS 2015. Dieser Standard wurde ursprünglich für die Humanmedizin entwickelt und anschliessend weltweit für Gesundheitsberufe übernommen. Heute reicht es nicht mehr, allein durch Fachwissen zu glänzen. Vor allem die stärkere Ausrichtung auf die interprofessionelle Zusammenarbeit verlangt danach, sich weitere Berufsrollen bewusst zu machen.

Diese Kompetenzen sind mit sieben Rollen definiert, die allen Gesundheitsberufen gemeinsam sind.

Sieben Berufsrollen im Fokus

Nach «CanMEDS 2015» werden sieben Berufsrollen formuliert, welche die Berufsleute in ihrer Arbeit einnehmen müssen:

  1. Expert:in
  2. Teamworker:in
  3. Health Advocate
  4. Professional
  5. Kommunikator:in
  6. Leader:in
  7. Scholar

Professionsspezifische Kompetenzen

Gesundheitsfachpersonen benötigen unterschiedlichste Kompetenzen, wollen sie den Anforderungen in ihrem Arbeitsbereich und den Bedürfnissen von Patient:innen und Klient:innen gerecht werden. Mit der Publikation «Professionsspezifische Kompetenzen» hat die Fachkonferenz Gesundheit der Schweizerischen Fachhochschulen (FKG) ein Dokument veröffentlicht, das diese Kompetenzen für sämtliche an den Schweizer Fachhochschulen ausgebildeten Gesundheitsberufe festhält. Es definiert jene Fähigkeiten, welche die Absolvierenden beim Abschluss des Studiums nachweisen müssen. Geregelt werden diese Abschlusskompetenzen für die Berufe Pflege, Physio- und Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie sowie Medizinisch-Technische Radiologie auf Bachelorstufe sowie für die Osteopathie auf Masterniveau, das für die Berufsbefähigung obligatorisch ist.

Gesetzliche Grundlagen und allgemeine, persönliche und soziale Kompetenzen

Im Schweizerischen Gesetz erscheinen oben beschriebenen sieben Rollen und den dazugehörenden fachspezifischen Kompetenzen in einer konzentrierten Form. Das Gesundheitsberufegesetz ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Somit gelten für sieben Gesundheitsberufe schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung. Einheitliche Anforderungen an die Ausbildungen sind notwendig, um die Qualität in der Versorgung zu gewährleisten. Das ist das Ziel des Gesundheitsberufegesetzes.

Im Gesundheitsberufegesetz finden sich die übergeordneten Kompetenzen, gegliedert in allgemeinen (Art. 3), persönlichen und sozialen Kompetenzen (Art. 4).

Abschlusskompetenzen in der Verordnung zum Gesundheitsberufegesetz

Das Gesundheitsberufegesetz legt in der Verordnung die berufsspezifischen Kompetenzen fest, welche die Absolvent:innen der jeweiligen Studiengänge erlangen werden. Diese Kompetenzen sind massgeblich für die Akkreditierung der Studiengänge.

Themeneingabe für Bachelor- oder Masterarbeiten

Haben Sie in Ihrer Institution oder Firma eine Fragestellung zu einem Gesundheitsthema, die Sie gerne von Studierenden wissenschaftlich beantwortet haben wollen? Dann schicken Sie uns Ihren Themenvorschlag für eine Bachelor- oder Masterarbeit. Wir prüfen diesen und melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen.