Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Studieren mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit ist leider immer noch keine Selbstverständlichkeit. Betroffene sind bereits vor Beginn des Studiums gefordert, vieles zu bedenken, zu beantragen und zu organisieren, was für ihre nichtbehinderten Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich scheint.
Unser Ziel ist, Studierenden mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit einen gleichberechtigten Zugang und selbständige Teilhabe an einem Studium zu ermöglichen und alle damit verbundenen Infrastrukturen bestmöglich nutzbar zu machen.
Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen oder chronischer Krankheit haben einen rechtlichen Anspruch auf eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderungen führt. Diese unterschiedliche Behandlung kann in Form des Nachteilsausgleichs (NTA) gewährt werden. Der Nachteilsausgleich gleicht also behinderungsbedingte Nachteile aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Massnahmen des Nachteilsausgleichs können beispielsweise verlängerte Prüfungszeiten sein oder darin bestehen, bestimmte Hilfsmittel oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Sie sich auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW anmelden. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Bescheinigungen.
Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Ihnen grundsätzlich besteht oder Sie sonstige Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an: barrierefrei@zhaw.ch
Wenn Sie einen Studiengang des Departements Gesundheit absolvieren und Fragen zum Nachteilsausgleich haben, wenden Sie sich bitte an: diversity.gesundheit@zhaw.ch
Bitte beachten Sie, dass es Fristen pro Semester für das Einreichen des NTA-Antrages gibt. Diese unterscheiden sich je nach Departement und Geltungsbereich (Zulassung, untersemestrige Leistungsnachweise, Modulendprüfungen etc.). Die Fristen finden Sie auf der jeweiligen Departementsseite.
Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten. Wir empfehlen Ihnen das Reglement zu sichten bevor Sie ein Gesuch einreichen. Das Reglement finden Sie hier.
Zudem bieten wir
- Beratung zu allen studienrelevanten Fragen und Vorgehensweisen, die sich im Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit stellen
- Hilfestellung bei der Suche und Finanzierung von Studentischer Assistenz
- räumliche Anpassungen zur Gewährung eines barrierefreien Studiums
Nützliche Links
- Neue Webseite zum Thema «Studium mit Behinderung»
- Flyer Studium und Behinderung(PDF 46,5 KB)
- ZHAW Reglement zum Nachteilsausgleich
- Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich
- Ratgeber zur beruflichen Ausbildung mit Behinderung
- Hindernisfreie Hochschule: Ein Leitfaden zur Selbstevaluation von Hochschulen(PDF 1,3 MB)