Zulassung und Termine Bachelor Hebamme
Alle administrativen Informationen für das Bachelorstudium in Hebamme auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärterinnen und -anwärter werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Hebamme Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = 2 Monate) und im Anschluss (Zusatzmodul C = 10 Monate) an das Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Hebamme (PDF 67,5 KB).
Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung Zusatzmodul A |
---|---|
Fachmaturität Gesundheit Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften |
Zusatzmodul A – erfüllt |
Andere Fachmaturität | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen |
Zusatzmodul A – zur Übersicht (PDF 147,7 KB) |
Berufsmaturität + anderes eidg. Fähigkeitszeugnis |
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit | Zusatzmodul A – zur Übersicht (PDF 147,7 KB) |
HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Gymnasiale Maturität | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Englischkenntnisse mit Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C).
Es wird erwartet, dass Studierende englischsprachige wissenschaftliche Texte (abstracts, reports, studies) lesen und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium und/oder parallel dazu.
Impfungen
Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).
Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Studiengang Hebamme bestimmte Impfungen erforderlich.
Nicht geimpften Studierenden kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika nur Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.

«ZHAW - denn der Beruf fürs Leben braucht einen guten Anfang. Die starke Vernetzung zwischen Theorie und Praxis legt die Grundsteine für meine Zukunft.»
Isabel Helfenstein, Bachelorstudentin Hebamme
Anmeldung BSc Hebamme
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Hebamme anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
Aufnahmeverfahren
Der Bachelorstudiengang Hebamme hat eine Zulassungsbeschränkung von jährlich 90 Studienplätzen. Alle Studieninteressierten nehmen an einer kostenpflichtigen Eignungsabklärung teil. Diese entscheidet über die definitive Zulassung zum Studium.

Eignungsabklärung
Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangsekretariat folgt eine kostenpflichtige Eignungsabklärung. Diese verläuft in der Regel zweistufig wie nachfolgend aufgeführt. – Aufgrund der Covid-19-Pandemie muss damit gerechnet werden, dass sowohl das Verfahren wie auch die aufgeführten Termine angepasst werden.
Erster Teil:
- Kognitiver Test (120 Min.)
Das Ergebnis des ersten Teils entscheidet über die Zulassung zum zweiten Teil.
Zweiter Teil:
-
Der mündliche Teil der Eignungsabklärung besteht aus einem 30-minütigen Einzelinterview, welches coronabedingt online via Zoom durchgeführt wird. Im Interview werden Fragen zur Selbst- und Sozialkompetenz sowie zum Berufsbild der Hebamme besprochen.
Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.
Der mündliche Teil der Eignungsabklärung findet coronabedingt in Form eines Einzelinterviews per Video (Zoom) statt. Die Prüfungstage sind:
- Freitag, 9. April
- Samstag, 10. April
- Montag, 12. April
Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerberinnen zum Studium.
Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden.
Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bitte bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf: diversity.gesundheit@zhaw.ch.
Wichtige Information
Der erste Teil der Eignungsabklärung (schriftlicher kognitiver Test) findet 2021 online statt. Das heisst die Teilnehmenden absolvieren die Prüfung zu Hause (oder an einem anderen geeigneten Ort) mit einem persönlichen Computer*. Sie werden bei der Bearbeitung der Prüfung über die Kamera und das Mikrofon des Computers überwacht. Dazu ist die folgende Ausrüstung erforderlich:
- Computer mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (Webcam muss frontal filmen können, Smartphonekamera ist nicht erlaubt)
- Ideale Bedingungen bietet eine Bildschirmgrösse ab 15 Zoll
- Stabile Internetverbindung
- Ausreichende Stromversorgung
- Betriebssystem Windows 7 oder höher, Mac OS X oder höher und die meisten Linux Systeme.
- Browser: Google Chrome
Die Prüfung dauert 120 Minuten ohne Pause. Während der Prüfungszeit dürfen sich keine weiteren Personen und keine unerlaubten Hilfsmittel im Raum befinden. Die Teilnehmenden weisen sich an der Prüfung mit einem Ausweis aus (Lichtbild und Name müssen sichtbar sein).
Die Prüfung setzt sich aus vier Aufgabengruppen zusammen:
- Quantitative Probleme lösen
- Muster erkennen
- Texte analysieren
- Diagramme und Tabellen
Erlaubte Hilfsmittel während der online-Prüfung:
- Taschenrechner, NICHT-internetfähig (kein Smartphone)
- Notizpapier (unbeschrieben)
- Stift
- Wörterbuch bei fremdsprachigen KandidatInnen
- Getränk
- Traubenzucker
Weitere Informationen zur Proctoring Eignungsabklärung:
- Beispielaufgaben erster Teil Eignungsabklärung 2021
- Häufige Fragen zur Online-Eignungsabklärung 2021
- Eignungsabklärung zuhause Proctoring – Was ist das?
- Datenschutzinformationen Proctoring (PDF 118,9 KB)
* Bitte beachten Sie, dass an der ZHAW ab sofort ein Präsenzprüfungsverbot gilt.
- Informationen Eignungsabklärung (PDF 279,4 KB) ACHTUNG: Informationen zum ersten Teil der Eignungsabklärung in der Broschüre sind für 2021 nicht gültig.
- Beispielaufgaben erster Teil Eignungsabklärung 2021 (PDF 880,8 KB)
Immatrikulation
Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie vom Studiengangsekretariat per Post die Unterlagen für die Immatrikulation an der ZHAW.

«Während meines Studiums an der ZHAW lerne ich, Paare mit Kinderwunsch zu unterstützen, während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu begleiten. In schwierigen Situationen kann ich beistehen und verstehe die Zusammenhänge - ich kenne keinen Beruf, der so viel Leben bietet wie der einer Hebamme.»
Anna-Christina Jäger, Bachelorstudentin Hebamme
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [1] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [2] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [3] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [4] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 30.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 12.– |
Studierende, welche sich nur noch im ZMC befinden, bezahlen für Mailaccount, Campuscard, Benützung Bibliothek, allg. Administration die reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00.
[1] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[2] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[3] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[4] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde. Siehe Merkblatt für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) | einmalig | CHF 600.- |
Lehrmittel (Skills für Hebammen, Bd. 1-4) | einmalig | CHF 180.- |
Kopien von Lehrmitteln | einmalig | ca. CHF 70.- |
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.- |
Lohn Praktika
Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 1'000.-/Mt. (1. Studienjahr) und CHF 1'900.-/Mt. (Zusatzmodul C). Über die gesamte Studiendauer beträgt der kumulierte Lohn ca. CHF 30'000.-. (Lohnempfehlungen gemäss Branchenverband OdA G ZH).
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
Informationen und Anleitungen zum Arbeiten mit dem eigenen Notebook, insbesondere für den Zugriff auf die IT-Services der ZHAW, finden Sie auf der StudiPortal-Seite des IT-Support G.

«Die Absolventinnen der ZHAW verfügen über eine theoretisch fundierte und praxisnahe Ausbildung. Dank ihrer Flexibilität und ihren Kenntnissen können sie vielseitig eingesetzt werden. Ihr akademischer Hintergrund trägt bei zu einer konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung über geburtshilfliche Themen. Das kommt dem Berufstand sehr zu Gute.»
Ursina Bavier, Leiterin Pflege, Frauenklinik Triemli-Spital, Zürich
Termine
Termine 2021/2022
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2021/22
26. September 2020 - 15. Januar 2021 - Datum Eignungsabklärung 1. Teil
Sa. 20. Februar 2021 - Datum Eignungsabklärung 2. Teil
Fr./Sa. 9./10. und Mo. 12. April 2021 - Studienbeginn
Mo. 20. September 2021 (KW38)
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