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Zulassung und Termine Bachelor Hebamme

«Hebammen begleiten den Start ins Leben. Das Studium bereitet Sie optimal auf die Aufgaben und die Verantwortung als Hebamme vor. Eine Profession mit Tradition und Innovationskraft erwartet Sie.»

Gabriele Hasenberg und Mona Schwager, Co-Leiterinnen Studiengang BSc Hebamme

Alle administrativen Informationen für das Bachelorstudium Hebamme auf einen Blick.

Zulassungsbedingungen

Studienanwärter:innen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.

Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Hebamme Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = 2 Monate) und im Anschluss (Zusatzmodul C = 10 Monate) an das Regelstudium stattfinden.

Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Hebamme(PDF 67,5 KB).

Absolvierte Ausbildung

Nachweis Arbeitswelterfahrung
Zusatzmodul A

Fachmaturität Gesundheit
Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften

Zusatzmodul A – erfüllt

Andere Fachmaturität

Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

Berufsmaturität +
eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen

Zusatzmodul A – zur Übersicht(PDF 85,1 KB)

Berufsmaturität +
anderes eidg. Fähigkeitszeugnis

Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit

Zusatzmodul A – zur Übersicht(PDF 85,1 KB)

HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen

Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

Gymnasiale Maturität

Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).

Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.

Deutsch- und Englischkenntnisse

Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse: Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C). Deutsch als Muttersprache, resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.

Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).

Impfungen

Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).
Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Studiengang Hebamme bestimmte Impfungen erforderlich.
Nicht geimpften Studierenden kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika nur Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.

Portraitbild Isabel Helfenstein

«ZHAW - denn der Beruf fürs Leben braucht einen guten Anfang. Die starke Vernetzung zwischen Theorie und Praxis legt die Grundsteine für meine Zukunft.»

Isabel Helfenstein, Bachelorstudentin Hebamme

Anmeldung BSc Hebamme

Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Hebamme anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.

Aufnahmeverfahren

Der Bachelorstudiengang Hebamme hat eine Zulassungsbeschränkung von jährlich 90 Studienplätzen. Alle Studieninteressierten nehmen an einer kostenpflichtigen Eignungsabklärung teil. Diese entscheidet über die definitive Zulassung zum Studium.

Eignungsabklärung und Interview

Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch Services Studierende folgt eine kostenpflichtige Eignungsabklärung. Diese verläuft zweistufig.

Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.

Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerber:innen zum Studium. Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden. 

Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über folgende Seite an: Link.

(Änderungen vorbehalten)

Erster Teil: Kognitiver Test, schriftlich (120 Min.)

Für den schriftlichen Teil des Eignungsabklärungsverfahrens wählen Sie im Zuge des Online-Anmeldevorgangs, ob Sie die Prüfung...

Der Prüfungstag sowie die Prüfungsaufgaben unterscheiden sich bei den beiden Varianten nicht. Im Unterschied zur Papierprüfung können bei der Online-Prüfung keine Markierungen im Text vorgenommen werden, hingegen dürfen Sie Notizpapier verwenden. Falls es für Sie wichtig ist, Textstellen markieren zu können, empfehlen wir Ihnen die Papierprüfung vor Ort zu wählen.

Wenn Sie die Vor-Ort-Variante wählen:
Sie legen die Prüfung vor Ort am Katharina-Sulzer-Platz 9 in 8400 Winterthur als Papierprüfung ab. Die Prüfung dauert 120 Minuten ohne Pause plus Einführung in den Ablauf.

Erlaubte Hilfsmittel während der Prüfung sind:

Wenn Sie die Online-Prüfung wählen:
Sie legen die Prüfung am eigenen PC/Laptop ab. Sie werden bei der Bearbeitung der Prüfung über die Kamera und das Mikrofon des Computers überwacht. Sollten während der Prüfung technische Probleme auftauchen, können Sie sich jederzeit mit der Prüfungsleitung in Verbindung setzen.
Sie dürfen keinerlei Hilfsmittel verwenden, Notizpapier und Stift sind erlaubt.

Die Prüfung dauert 120 Minuten ohne Pause, plus Lesezeit für den Einführungstext. Während der Prüfungszeit dürfen sich keine weiteren Personen und keine unerlaubten Hilfsmittel im Raum befinden. Die Teilnehmenden weisen sich an der Prüfung mit einem Ausweis aus (Lichtbild und Name müssen sichtbar sein). Informationen zum Datenschutz für die Online-Proctoring-Prüfung finden Sie hier(PDF 57,5 KB).

Folgende Ausrüstung ist erforderlich:

Das Ergebnis des ersten Teils entscheidet über die Zulassung zum zweiten Teil.

Zweiter Teil: Multiple Mini-Interviews (MMI) (60 Min.)

Im Fokus stehen in diesem Prüfungsteil Ihre sozialen Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Umgang mit Konflikten, Wertoffenheit und Reflexionsfähigkeit.

Diese Kurzinterviews kann man sich als Parcours mit verschiedenen Interviewstationen vorstellen, die auch kleine Rollenspiele beinhalten können. Hier werden Sie aufgefordert, jeweils eine kurze Situationsbeschreibung zu lesen und anschliessend mögliche Antworten, Reaktionen usw. zu äussern. Bei jeder Station ist der/die Bewerber:in mit neuen Juror:innen konfrontiert. Bei diesem Testteil werden soziale Kompetenzen und Selbstkompetenzen geprüft. Die Dauer beträgt ca. eine Stunde.

Um Ihnen einen Eindruck von den sogenannten MMI zu ermöglichen, führen wir zwei Beispiele aus früheren Verfahren exemplarisch auf:

Für die berufsspezifischen Testteile gibt es keine Unterlagen zur Vorbereitung. 

Immatrikulation

Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage zum Studium. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.

Mein BSc in Hebamme

Gebühren / Kosten / Entlöhnung

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] einmalig CHF 100.–
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] einmalig CHF 100.–
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] pro Semester CHF 720.–
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] pro Semester CHF 300.–
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] pro Semester CHF 500.–
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) pro Semester CHF 35.–
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW pro Semester CHF 20.–

Studierende, welche sich nur noch im ZMC befinden, bezahlen für Mailaccount, Campuscard, Benützung Bibliothek, allg. Administration die reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00.

[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.

Zusätzliche Kosten

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) einmalig CHF 600.-
Lehrmittel (Skills für Hebammen, Bd. 1-4) einmalig CHF 180.-
Kopien von Lehrmitteln einmalig ca. CHF 70.-
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz einmalig CHF 130.-

Lohn Praktika

Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 1'000.-/Mt. (1. Studienjahr) und CHF 1'900.-/Mt. (Zusatzmodul C). Über die gesamte Studiendauer beträgt der kumulierte Lohn ca. CHF 30'000.-. (Lohnempfehlungen gemäss Branchenverband OdA G ZH).

Notebook

Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.

Portraitfoto Anna-Christina Jäger

«Während meines Studiums an der ZHAW lerne ich, Paare mit Kinderwunsch zu unterstützen, während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu begleiten. In schwierigen Situationen kann ich beistehen und verstehe die Zusammenhänge - ich kenne keinen Beruf, der so viel Leben bietet wie der einer Hebamme.»

Anna-Christina Jäger, Bachelorstudentin Hebamme

Termine

Studienjahr 2024/2025

«Die Absolventinnen der ZHAW verfügen über eine theoretisch fundierte und praxisnahe Ausbildung. Dank ihrer Flexibilität und ihren Kenntnissen können sie vielseitig eingesetzt werden. Ihr akademischer Hintergrund trägt bei zu einer konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung über geburtshilfliche Themen. Das kommt dem Berufstand sehr zu Gute.»

Ursina Bavier, Leiterin Pflege, Frauenklinik Triemli-Spital, Zürich