Zulassung und Termine Bachelor Physiotherapie
Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Physiotherapie auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärterinnen und -anwärter werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Physiotherapie Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = 2 Monate) oder im Anschluss (Zusatzmodul C = 10 Monate) an das Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Physiotherapie(PDF 40,5 KB).
Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung Zusatzmodul A |
---|---|
Fachmaturität Gesundheit Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften |
Zusatzmodul A – erfüllt |
Andere Fachmaturität | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen |
Zusatzmodul A – zur Übersicht(PDF 144,9 KB) |
Berufsmaturität + anderes eidg. Fähigkeitszeugnis |
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit | Zusatzmodul A – zur Übersicht(PDF 144,9 KB) |
HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Gymnasiale Maturität | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Englischkenntnisse mit Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C).
Es wird erwartet, dass Studierende englischsprachige wissenschaftliche Texte (abstracts, reports, studies) lesen und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium und/oder parallel dazu.
Impfungen
Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).
Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Studiengang Physiotherapie bestimmte Impfungen erforderlich.
Nicht geimpften Studierenden kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika nur Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.

«Die Balance zwischen Praxis und Theorie macht das gesamte Studium interessant und abwechslungsreich. Es bereitet mich somit kompetent und optimal auf den Berufsalltag vor und hilft mir meine Ziele zu erreichen.»
Christopher Riesen, Bachelorstudent Physiotherapie
Anmeldung BSc Physiotherapie
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Physiotherapie anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
Aufnahmeverfahren
Der Bachelorstudiengang Physiotherapie hat eine Zulassungsbeschränkung mit jährlich 150 Studienplätzen. Alle Studieninteressierten nehmen an einer kostenpflichtigen Eignungsabklärung teil. Diese entscheidet über die definitive Zulassung zum Studium.
Eignungsabklärung und Interview
Eignungsabklärung
Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch Services Studierende folgt eine kostenpflichtige Eignungsabklärung. Diese verläuft zweistufig:
- Erster Teil: Kognitiver Test, schriftlich (120 Min.)
Das Ergebnis des ersten Teils entscheidet über die Zulassung zum zweiten Teil. - Zweiter Teil: Die Eignungsabklärung ist in zwei Stationen à 20 – 25 Minuten aufgeteilt. In Station A wird in einem Interview auf Berufsmotivation sowie eigene Wahrnehmung Bezug genommen. In Station B werden Sie zur Studierfähigkeit befragt und zeigen an einem Modell situationsspezifische Handlungs- und Kommunikationsfähigkeiten. Die beiden Stationen werden mit zwei verschiedenen Expertinnen / Experten durchgeführt. Sie beginnen entweder mit Station A oder mit Station B.
Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.
Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerberinnen zum Studium. Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden.
Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bitte bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf: diversity.gesundheit@zhaw.ch.
Immatrikulation
Nach einer erfolgreich durchlaufenen Eignungsabklärung erhalten Sie vom Studiengangsekretariat per Post die Unterlagen für die Immatrikulation an der ZHAW.

«Im Studiengang Physiotherapie erwerbe ich während der Studienzeit viel fachliches medizinisches Wissen. Dieses kann ich im Praktikum in engem Patientenkontakt intensiv vertiefen. Das ist für mich die perfekte Mischung als Ausbildung für meinen Traumberuf.»
Anja Ernst, Bachelorstudentin Physiotherapie
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 20.– |
Studierende, welche sich nur noch im ZMC befinden, bezahlen für Mailaccount, Campuscard, Benützung Bibliothek, allg. Administration die reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00.
[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde. Siehe Merkblatt für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) | einmalig | CHF 600.- |
Skriptenpauschale | pro Semester | CHF 35.- |
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.- |
Lohn Praktika
Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 900.- bis 1'500.-/Mt. (2./3. Studienjahr) und CHF 1300.- bis 1900.-/Mt. (Zusatzmodul C). Über die gesamte Studiendauer (4 Jahre) beträgt der kumulierte Lohn ca. CHF 25'000.-.
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
Informationen und Anleitungen zum Arbeiten mit dem eigenen Notebook, insbesondere für den Zugriff auf die IT-Services der ZHAW, finden Sie auf der StudiPortal-Seite des IT-Support G.

«An der ZHAW überzeugt mich vor allem die Ausgewogenheit zwischen evidenzbasierter Wissensvermittlung und der direkten Vernetzung zur Praxis.»
Samuel Karrer, Bachelorstudent Physiotherapie
Termine
Studienjahr 2022/2023
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2022/23
26. September 2021 - 15. Januar 2022 - Datum Eignungsabklärung 1. Teil
Samstag, 19. Februar 2022 - Datum Eignungsabklärung 2. Teil
Kalender-Wochen 14 und 15 - Studienbeginn
Montag, 19. September 2022 (KW38)
Studienjahr 2023/2024
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2023/24
26. September 2022 – 15. Januar 2023 - Datum Eignunsabklärung 1. Teil
Samstag, 18. Februar 2023 - Datum Eignungsabklärung 2. Teil
Kalender-Wochen 15 und 16 - Studienbeginn
Montag, 18. September 2023 (KW38)
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