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Zulassung und Termine Bachelor Physiotherapie

«Praxisnah und wissenschaftlich fundiert»

Cécile Ledergerber, Studiengangleiterin BSc Physiotherapie

Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Physiotherapie auf einen Blick.

Zulassungsbedingungen

Studienanwärter:innen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.

Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Physiotherapie Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = 2 Monate) oder im Anschluss (Zusatzmodul C = 10 Monate) an das Regelstudium stattfinden.

Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Physiotherapie(PDF 51,8 KB).
 

Absolvierte Ausbildung Nachweis Arbeitswelterfahrung
Zusatzmodul A
Fachmaturität Gesundheit
Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften
Zusatzmodul A – erfüllt
Andere Fachmaturität Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden
Berufsmaturität +
eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen
Zusatzmodul A – zur Übersicht(PDF 84,8 KB)
Berufsmaturität +
anderes eidg. Fähigkeitszeugnis
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden
SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit Zusatzmodul A – zur Übersicht(PDF 84,8 KB)
HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden
Gymnasiale Maturität Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).

Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.

Deutsch- und Englischkenntnisse

Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse: Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C). Deutsch als Muttersprache, resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.

Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).

Impfungen

Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).
Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Studiengang Physiotherapie bestimmte Impfungen erforderlich.
Nicht geimpften Studierenden kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika nur Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.

Christopher Riesen

«Die Balance zwischen Praxis und Theorie macht das gesamte Studium interessant und abwechslungsreich. Es bereitet mich somit kompetent und optimal auf den Berufsalltag vor und hilft mir meine Ziele zu erreichen.»

Christopher Riesen, Bachelorstudent Physiotherapie

Anmeldung BSc Physiotherapie

Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Physiotherapie anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.

Aufnahmeverfahren

Der Bachelorstudiengang Physiotherapie hat eine Zulassungsbeschränkung mit jährlich 156 Studienplätzen. Alle Studieninteressierten nehmen an einer kostenpflichtigen  Eignungsabklärung teil. Diese entscheidet über die definitive Zulassung zum Studium.

Eignungsabklärung und Interview

Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch Services Studierende folgt eine kostenpflichtige Eignungsabklärung. Diese verläuft zweistufig.

Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.

Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerber:innen zum Studium. Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden. 

Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über folgende Seite an: Link.

(Änderungen vorbehalten)

Erster Teil: Kognitiver Test, schriftlich (120 Min.)

Für den schriftlichen Teil des Eignungsabklärungsverfahrens wählen Sie im Zuge des Online-Anmeldevorgangs, ob Sie die Prüfung...

  • vor Ort am ZHAW-Departement Gesundheit, Katharina-Sulzer-Platz 9 in Winterthur als Papierprüfung oder
  • an einem Ort Ihrer Wahl mit dem eigenen PC/Notebook als Online-Prüfung im sogenannten Proctoring-Verfahren ablegen möchten.

Der Prüfungstag sowie die Prüfungsaufgaben unterscheiden sich bei den beiden Varianten nicht. Im Unterschied zur Papierprüfung können bei der Online-Prüfung keine Markierungen im Text vorgenommen werden, hingegen dürfen Sie Notizpapier verwenden. Falls es für Sie wichtig ist, Textstellen markieren zu können, empfehlen wir Ihnen die Papierprüfung vor Ort zu wählen.

Wenn Sie die Vor-Ort-Variante wählen:
Sie legen die Prüfung vor Ort am Katharina-Sulzer-Platz 9 in 8400 Winterthur als Papierprüfung ab. Die Prüfung dauert 120 Minuten ohne Pause plus Einführung in den Ablauf.

Erlaubte Hilfsmittel während der Prüfung sind:

  • Leuchtstifte
  • Taschenrechner, NICHT-internetfähig (es genügt nicht, dass die Internetverbindung ausgeschaltet ist)
  • Getränk in geschlossenem Gefäss
  • Traubenzucker
  • Wörterbuch bei fremdsprachigen Kandidat:innen

Wenn Sie die Online-Prüfung wählen:
Sie legen die Prüfung am eigenen PC/Laptop ab. Sie werden bei der Bearbeitung der Prüfung über die Kamera und das Mikrofon des Computers überwacht. Sollten während der Prüfung technische Probleme auftauchen, können Sie sich jederzeit mit der Prüfungsleitung in Verbindung setzen.
Sie dürfen keinerlei Hilfsmittel verwenden, Notizpapier und Stift sind erlaubt.

Die Prüfung dauert 120 Minuten ohne Pause, plus Lesezeit für den Einführungstext. Während der Prüfungszeit dürfen sich keine weiteren Personen und keine unerlaubten Hilfsmittel im Raum befinden. Die Teilnehmenden weisen sich an der Prüfung mit einem Ausweis aus (Lichtbild und Name müssen sichtbar sein). Informationen zum Datenschutz für die Online-Proctoring-Prüfung finden Sie hier(PDF 57,5 KB).

Folgende Ausrüstung ist erforderlich:

  • Computer mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (Webcam muss frontal filmen können, Smartphonekamera ist nicht erlaubt), ideale Bedingungen bietet eine Bildschirmgrösse ab 15 Zoll
  • stabile Internetverbindung
  • ausreichende Stromversorgung
  • zu weiteren Systemanforderungen informieren Sie sich bitte auf Proctoring - itb-academic-tests.org

Das Ergebnis des ersten Teils entscheidet über die Zulassung zum zweiten Teil.

Zweiter Teil: Praktisch-mündlicher Test (ca. 50 Min.)

Die Eignungsabklärung ist in zwei Stationen à 20 – 25 Minuten aufgeteilt.

Die beiden Stationen werden mit zwei verschiedenen Expert:innen durchgeführt. Sie beginnen entweder mit Station A oder mit Station B. Zwischen den beiden Stationen haben Sie ca. 5 Minuten Pause. Beide Stationen werden für die Bewertung gleich gewichtet.

Für die praktisch-mündlichen Testteile gibt es keine Unterlagen zur Vorbereitung. 

Immatrikulation

Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage zum Studium. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.

Mein BSc in Physiotherapie

Gebühren / Kosten / Entlöhnung

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] einmalig CHF 100.–
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] einmalig CHF 100.–
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] pro Semester CHF 720.–
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] pro Semester CHF 300.–
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] pro Semester CHF 500.–
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) pro Semester CHF 35.–
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW pro Semester CHF 20.–

Studierende, welche sich nur noch im ZMC befinden, bezahlen für Mailaccount, Campuscard, Benützung Bibliothek, allg. Administration die reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00.

[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.

Zusätzliche Kosten

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) einmalig CHF 600.-
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz einmalig CHF 130.-

Lohn Praktika

Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 900.- bis 1'500.-/Mt. (2./3. Studienjahr) und CHF 1300.- bis 1900.-/Mt. (Zusatzmodul C). Über die gesamte Studiendauer (4 Jahre) beträgt der kumulierte Lohn ca. CHF 25'000.-.

Notebook

Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.

Portraitbild Anja Ernst

«Im Studiengang Physiotherapie erwerbe ich während der Studienzeit viel fachliches medizinisches Wissen. Dieses kann ich im Praktikum in engem Patientenkontakt intensiv vertiefen. Das ist für mich die perfekte Mischung als Ausbildung für meinen Traumberuf.»

Anja Ernst, Bachelorstudentin Physiotherapie

Termine

Studienjahr 2024/2025

Portraitbild Samuel Karrer

«An der ZHAW überzeugt mich vor allem die Ausgewogenheit zwischen evidenzbasierter Wissensvermittlung und der direkten Vernetzung zur Praxis.»

Samuel Karrer, Bachelorstudent Physiotherapie