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Zulassung und Termine Bachelor Ergotherapie

«Ergotherapie stellt die Handlungsfähigkeit des Menschen in den Mittelpunkt. Sie trägt zur Verbesserung der Gesundheit und zur Steigerung der Lebensqualität bei. Möchten Sie Menschen darin unterstützen, an den Aktivitäten des täglichen Lebens und an der Gesellschaft teilzuhaben? Dann sind Sie im Bachelorstudiengang für Ergotherapie genau richtig!»

Maren Kneisner und Brigitta Spiegel-Steinmann, Co-Studiengangleitung BSc Ergotherapie

Alle administrativen Informationen für das Bachelorstudium in Ergotherapie auf einen Blick.

Zulassungsbedingungen

Studienanwärter:innen und werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.

Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Ergotherapie Zusatzmodule von insgesamt zwölf Monaten (Zusatzmodul A oder A1), die vor dem Regelstudium stattfinden.

Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Ergotherapie(PDF 207,4 KB).

 

Absolvierte Ausbildung Nachweis Arbeitswelterfahrung
Zusatzmodule A/A1
Fachmaturität Gesundheit
Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften
Zusatzmodule – erfüllt
Andere Fachmaturität Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden
Berufsmaturität +
eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen
Zusatzmodul A1 – zur Übersicht(PDF 148,5 KB)
Berufsmaturität +
anderes eidg. Fähigkeitszeugnis
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden
SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit Zusatzmodul A1 – zur Übersicht(PDF 148,5 KB)
HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden
Gymnasiale Maturität Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).

Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.

Deutsch- und Englischkenntnisse

Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse: Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C). Deutsch als Muttersprache resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.

Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).

Portraitfoto Nadine Janaïna Schulz

«Am Studiengang Ergotherapie gefiel mir besonders, dass ich im Modul ‹Projektwerkstatt: Betätigung ermöglichen› ein eigenes Projekt in die Praxis umsetzen konnte.»

Nadine Janaïna Schulz, Bachelorabsolventin Ergotherapie

Anmeldung BSc Ergotherapie

Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Ergotherapie anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.

Weitere Informationen zur Online-Anmeldung

Aufnahmeverfahren

Der Bachelorstudiengang Ergotherapie hat eine Zulassungsbeschränkung mit jährlich 120 Studienplätzen. Alle Studieninteressierten nehmen an einer kostenpflichtigen Eignungsabklärung teil. Diese entscheidet über die definitive Zulassung zum Studium.

Eignungsabklärung und Interview

Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch Services Studierende folgt eine kostenpflichtige Eignungsabklärung. Diese verläuft in zwei Teilen und findet am selben Tag statt. Der zweite Teil des Eignungsabklärungsverfahrens muss zwingend vor Ort absolviert werden. Wir empfehlen daher, beide Teile es Eignungsabklärungsverfahrens vor Ort durchzuführen.

Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.

Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerber:innen zum Studium. Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden. 

Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über folgende Seite an: Link.

(Änderungen vorbehalten)

Erster Teil: Kognitiver Test, schriftlich (120 Min.)

Für den schriftlichen Teil des Eignungsabklärungsverfahrens wählen Sie im Zuge des Online-Anmeldevorgangs, ob Sie die Prüfung...

Der Prüfungstag sowie die Prüfungsaufgaben unterscheiden sich bei den beiden Varianten nicht. Im Unterschied zur Papierprüfung können bei der Online-Prüfung keine Markierungen im Text vorgenommen werden, hingegen dürfen Sie Notizpapier verwenden. Falls es für Sie wichtig ist, Textstellen markieren zu können, empfehlen wir Ihnen die Papierprüfung vor Ort zu wählen.

Wenn Sie die Vor-Ort-Variante wählen:
Sie legen die Prüfung vor Ort am Katharina-Sulzer-Platz 9 in 8400 Winterthur als Papierprüfung ab. Die Prüfung dauert 120 Minuten ohne Pause plus Einführung in den Ablauf.

Erlaubte Hilfsmittel während der Prüfung sind:

Wenn Sie die Online-Prüfung wählen:
Sie legen die Prüfung am eigenen PC/Laptop ab. Sie werden bei der Bearbeitung der Prüfung über die Kamera und das Mikrofon des Computers überwacht. Sollten während der Prüfung technische Probleme auftauchen, können Sie sich jederzeit mit der Prüfungsleitung in Verbindung setzen.
Sie dürfen keinerlei Hilfsmittel verwenden, Notizpapier und Stift sind erlaubt.

Die Prüfung dauert 120 Minuten ohne Pause, plus Lesezeit für den Einführungstext. Während der Prüfungszeit dürfen sich keine weiteren Personen und keine unerlaubten Hilfsmittel im Raum befinden. Die Teilnehmenden weisen sich an der Prüfung mit einem Ausweis aus (Lichtbild und Name müssen sichtbar sein). Informationen zum Datenschutz für die Online-Proctoring-Prüfung finden Sie hier(PDF 57,5 KB).

Folgende Ausrüstung ist erforderlich:

Zweiter Teil: Berufsspezifischer Test, schriftlich (60 min.)

Der berufsspezifische Test besteht aus zwei schriftlichen Testteilen.

Für die berufsspezifischen Testteile gibt es keine Unterlagen zur Vorbereitung. 

Immatrikulation

Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie Ende März/ Anfang April per E-Mail die Zusage zum Studium. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.

Mein BSc in Ergotherapie

Gebühren / Kosten / Entlöhnung

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] einmalig CHF 100.–
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] einmalig CHF 100.–
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] pro Semester CHF 720.–
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] pro Semester CHF 300.–
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] pro Semester CHF 500.–
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) pro Semester CHF 35.–
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW pro Semester CHF 20.–

[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.

Zusätzliche Kosten

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) einmalig CHF 600.-
Skriptenpauschale pro Semester CHF 35.-
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz einmalig CHF 130.-

Lohn Praktika

In drei Jahren: CHF 4'000.- bis 6'000.-

Immatrikulation

Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage zum Studium. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.

Besondere Kostenbeteiligungen

Hinzu kommen studiengangsspezifische Kosten (Bücher, Schulmaterial, Exkursionen etc.).

Notebook

Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.

Termine

Studienjahr 2023/2024