Zulassung und Termine Bachelor Ergotherapie
Alle administrativen Informationen für das Bachelorstudium in Ergotherapie auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärterinnen und -anwärter werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Ergotherapie Zusatzmodule von insgesamt zwölf Monaten (Zusatzmodul A oder A1), die vor dem Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Ergotherapie (PDF 208,0 KB).
Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung Zusatzmodule A/A1 |
---|---|
Fachmaturität Gesundheit Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften |
Zusatzmodule – erfüllt |
Andere Fachmaturität | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen |
Zusatzmodul A1 – zur Übersicht (PDF 148,5 KB) |
Berufsmaturität + anderes eidg. Fähigkeitszeugnis |
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
SRK-Diplome / HF-Abschlüsse im Bereich Gesundheit | Zusatzmodul A1 – zur Übersicht (PDF 148,5 KB) |
HF-Abschlüsse in den übrigen Bereichen gemäss berufsberatung.ch | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Gymnasiale Maturität | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Deutsch- und Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse: Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C). Deutsch als Muttersprache resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerberinnen/ Bewerber werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).

«Am Studiengang Ergotherapie gefiel mir besonders, dass ich im Modul ‹Projektwerkstatt: Betätigung ermöglichen› ein eigenes Projekt in die Praxis umsetzen konnte.»
Nadine Janaïna Schulz, Bachelorabsolventin Ergotherapie
Anmeldung BSc Ergotherapie
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Ergotherapie anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
Aufnahmeverfahren
Der Bachelorstudiengang Ergotherapie hat eine Zulassungsbeschränkung mit jährlich 90 Studienplätzen. Alle Studieninteressierten nehmen an einer kostenpflichtigen Eignungsabklärung teil. Diese entscheidet über die definitive Zulassung zum Studium.
Eignungsabklärung und Interview
Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangssekretariat folgt eine kostenpflichtige Eignungsabklärung (Assessment). Diese verläuft zweistufig:
- Der erste Teil umfasst einen schriftlichen kognitiven Test. Der kognitive Test ist ausschlaggebend für die Aufnahme in den 2. Teil der Eignungsabklärung.
- Der zweite Teil beinhaltet die Bewertung einer Filmsequenz, einen Test zur kreativen Problemlösungsfähigkeit sowie mehrere standardisierte Kurzinterviews (sog. MMI "Multiple Mini Interviews"). Dieser Teil findet aus organisatorischen Gründen an einem Samstag statt.
Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.
Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerberinnen zum Studium.
Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden.
Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bitte bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf: diversity.gesundheit@zhaw.ch.
Wichtige Information
Der erste Teil der Eignungsabklärung (schriftlicher kognitiver Test) findet 2021 online statt. Das heisst die Teilnehmenden absolvieren die Prüfung zu Hause (oder an einem anderen geeigneten Ort) mit einem persönlichen Computer*. Sie werden bei der Bearbeitung der Prüfung über die Kamera und das Mikrofon des Computers überwacht. Dazu ist die folgende Ausrüstung erforderlich:
- Computer mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (Webcam muss frontal filmen können, Smartphonekamera ist nicht erlaubt)
- Ideale Bedingungen bietet eine Bildschirmgrösse ab 15 Zoll
- Stabile Internetverbindung
- Ausreichende Stromversorgung
- Betriebssystem Windows 7 oder höher, Mac OS X oder höher und die meisten Linux Systeme.
- Browser: Google Chrome
Die Prüfung dauert 120 Minuten ohne Pause. Während der Prüfungszeit dürfen sich keine weiteren Personen und keine unerlaubten Hilfsmittel im Raum befinden. Die Teilnehmenden weisen sich an der Prüfung mit einem Ausweis aus (Lichtbild und Name müssen sichtbar sein).
Die Prüfung setzt sich aus vier Aufgabengruppen zusammen:
- Quantitative Probleme lösen
- Muster erkennen
- Texte analysieren
- Diagramme und Tabellen
Weitere Informationen zur Proctoring Eignungsabklärung:
- Beispielaufgaben erster Teil Eignungsabklärung 2021
- Eignungsabklärung zuhause Proctoring – Was ist das?
- Datenschutzinformationen Proctoring (PDF 118,9 KB)
*Alternativ kann die Online-Prüfung an der ZHAW mit dem eigenen Gerät und Vor-Ort-Aufsicht abgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Variante im Fall eines pandemiebedingten Präsenzprüfungsverbotes nicht durchgeführt werden kann.
- Informationen Eignungsabklärung (PDF 326,0 KB) ACHTUNG: Informationen zum ersten Teil der Eignungsabklärung in der Broschüre sind für 2021 nicht gültig.
- Beispielaufgaben erster Teil Eignungsabklärung 2021 (PDF 880,8 KB)

«Zur Vorbereitung des ersten Teils der Eignungsabklärung empfehle ich die Übungsversion auf der ZHAW-Webseite. Für den zweiten Teil hilft es, in verschiedenen Arbeitsfeldern der Ergotherapie zu schnuppern.»
Aline Rüede, Bachelorstudentin Ergotherapie
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [1] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [2] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [3] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [4] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 30.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 12.– |
[1] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[2] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[3] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[4] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde. Siehe Merkblatt für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) | einmalig | CHF 600.- |
Skriptenpauschale | pro Semester | CHF 35.- |
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.- |
Lohn Praktika
In drei Jahren: CHF 4'000.- bis 6'000.-
Immatrikulation
Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie vom Studiengangssekretariat per Post die Unterlagen für die Immatrikulation an der ZHAW.
Besondere Kostenbeteiligungen
Hinzu kommen studiengangsspezifische Kosten (Bücher, Schulmaterial, Exkursionen etc.).
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
Informationen und Anleitungen zum Arbeiten mit dem eigenen Notebook, insbesondere für den Zugriff auf die IT-Services der ZHAW, finden Sie auf der StudiPortal-Seite des IT-Support G.
Termine
Termine 2021/2022
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2021/22
26. September 2020 - 15. Januar 2021 - Datum Eignungsabklärung 1. Teil
Samstag, 20. Februar 2021 - Datum Eignungsabklärung 2. Teil
Samstag, 10. April 2021 - Studienbeginn
Montag, 20. September 2021 (KW38)
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