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Zulassung und Termine Bachelor Pflege

«Die Berufsmöglichkeiten in der Pflege sind attraktiv und sehr vielfältig. Das Studium an der ZHAW bereitet Sie mit dem bestverfügbaren Wissen und dessen Anwendung auf die Pflegepraxis vor.»

Irène Ris, Studiengangleiterin BSc Pflege

Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Pflege auf einen Blick.

Zulassungsbedingungen

Studienanwärter:innen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.

Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Pflege Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = mindestens 2 Monate), während (Zusatzmodul B) oder im Anschluss (Zusatzmodul C) an das Regelstudium stattfinden.

Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Pflege(PDF 249,7 KB).

Absolvierte Ausbildung Nachweis Arbeitswelterfahrung
Zusatzmodule A/B/C
Fachmaturität Gesundheit
Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften
Zusatzmodule A/B/C – erfüllt
Andere Fachmaturität Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden
Berufsmaturität +
eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen
Zusatzmodule A/B/C – zur Übersicht(PDF 87,3 KB)
Berufsmaturität +
anderes eidg. Fähigkeitszeugnis
Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden
SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit Zusatzmodule A/B/C – zur Übersicht(PDF 87,3 KB)
HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden
Gymnasiale Maturität Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden
Dipl. Pflegefachfrau/dipl. Pflegefachmann (HF/DN II/AKP/KWS/PsyKP/IKP) Als dipl. Pflegefachperson haben Sie die Möglichkeit, das Studium als berufsbegleitendes Studium zu absolvieren. Weitere Informationen zum Studium für diplomierte Pflegende

Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).

Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.

Deutsch- und Englischkenntnisse

Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse: Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C). Deutsch als Muttersprache, resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.

Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).

Impfungen

Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).
Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Studiengang Pflege bestimmte Impfungen erforderlich. Nicht geimpften Studierenden kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika nur Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.

Anmeldung BSc Pflege

Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Pflege anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.

Aufnahmeverfahren

Der Bachelorstudiengang Pflege hat eine Zulassungsbeschränkung von jährlich 180 Studienplätzen. Die Studieninteressierten absolvieren vor der Immatrikulation eine spezifische Eignungsabklärung für ihren gewählten Studiengang.

Eignungsabklärung

Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch Services Studierende folgt eine Eignungsabklärung.

Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.

Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerber:innen zum Studium. Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden. 

Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über folgende Seite an: Link.

(Änderungen vorbehalten)

Die Eignungsabklärung besteht aus drei Schritten:

Immatrikulation

Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage zum Studium. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.

Pflege studieren an der ZHAW

Warum studierst du Pflege an der ZHAW, was macht man da so und was hast du vorher gemacht? Fünf Studierende erzählen über ihr Studium.

Gebühren / Kosten / Entlöhnung

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] einmalig CHF 100.–
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] einmalig CHF 100.–
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] pro Semester CHF 720.–
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] pro Semester CHF 300.–
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] pro Semester CHF 500.–
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) pro Semester CHF 35.–
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW pro Semester CHF 20.–

Studierende, welche sich nur noch im ZMC befinden, bezahlen für Mailaccount, Campuscard, Benützung Bibliothek, allg. Administration die reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00.

[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.

Zusätzliche Kosten

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) einmalig CHF 600.-
Skriptenpauschale pro Semester CHF 35.-
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz einmalig CHF 130.-

Lohn Praktika

Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 1'000.-/Mt. (1. Studienjahr) und CHF 1'900.-/Mt. (Zusatzmodul C).
Über die gesamte Studiendauer beträgt der kumulierte Lohn ca. CHF 14'000.-. (Lohnempfehlungen gemäss Branchenverband OdA G ZH)

Die Kosten für eine allfällige Personalunterkunft im Praktikumsbetrieb beträgt 400.-  bis 600.- CHF pro Monat.

Notebook

Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.

Mein BSc in Pflege

Termine

Studienjahr 2024/2025

«Die Eignungsabklärung war anspruchsvoll, aber machbar. Zuerst mussten wir mehrere Tests – ähnlich wie in Intelligenztests – absolvieren. Ich habe dazu ein Buch gekauft, um etwas zu üben. Im Interview ging es dann um meine Berufsmotivation. Hier war es hilfreich, dass ich schon während der Fachmaturitätsschule in der Pflege gearbeitet hatte.»

Adina Wehrli, Studentin Bachelorstudiengang Pflege