Zulassung und Termine Bachelor Pflege
Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Pflege auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärterinnen und -anwärter werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Pflege Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = mindestens 2 Monate), während (Zusatzmodul B) oder im Anschluss (Zusatzmodul C) an das Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Pflege (PDF 249,7 KB).
Absolvierte Ausbildung | Nachweis Arbeitswelterfahrung Zusatzmodule A/B/C |
---|---|
Fachmaturität Gesundheit Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften |
Zusatzmodule A/B/C – erfüllt |
Andere Fachmaturität | Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen |
Zusatzmodule A/B/C – zur Übersicht (PDF 94,9 KB) |
Berufsmaturität + anderes eidg. Fähigkeitszeugnis |
Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden |
SRK-Diplome/ HF-Abschlüsse im Gesundheitswesen – zur Übersicht (PDF 34,7 KB) |
Zusatzmodule A/B/C – zur Übersicht (PDF 94,9 KB) |
Gymnasiale Maturität | Zusatzmodule A/B/C – müssen nachgewiesen werden |
Dipl. Pflegefachfrau/dipl. Pflegefachmann (HF/DN II/AKP/KWS/PsyKP/IKP) | Als dipl. Pflegefachperson haben Sie die Möglichkeit, das Studium als berufsbegleitendes Studium zu absolvieren. Weitere Informationen zum Studium für diplomierte Pflegende |
Berufslehren ohne Maturität sowie Abschlüsse einer Höheren Fachschule (HF), welche nicht auf der obengenannten Liste aufgeführt sind, erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Englischkenntnisse mit Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C).
Es wird erwartet, dass Studierende englischsprachige wissenschaftliche Texte (abstracts, reports, studies) lesen und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium und/oder parallel dazu.
Impfungen
Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).
Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Studiengang Pflege bestimmte Impfungen erforderlich. Nicht geimpften Studierenden kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika nur Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.
Anmeldung BSc Pflege
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Pflege anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
Aufnahmeverfahren
Die Studiumsinteressentinnen und -interessenten absolvieren vor der Immatrikulation eine spezifische Eignungsabklärung für ihren gewählten Studiengang.

Eignungsabklärung und Interview
Nach der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangsekretariat folgt eine kostenpflichtige Eignungsabklärung. Diese verläuft dreistufig und besteht aus:
- einer schriftlichen Eignungsabklärung mit Prüfung der kognitiven Fähigkeiten (Aufgaben zur Prüfung der Problemlösefähigkeit, des Abstraktionsvermögens sowie der Beobachtungskompetenz)
- einem strukturierten Interview zur Abklärung der Selbst- und Sozialkompetenz
- einer Beurteilung der praktischen Eignung anhand des Arbeitszeugnisses Zusatzmodul A
Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.
Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse, der praktischen Eignung und der zur Verfügung stehenden Plätze entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der Bewerber/innen zum Studium.
Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bitte bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Eignungsabklärungstermin Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf: diversity.gesundheit@zhaw.ch.
Immatrikulation
Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie vom Studiengangsekretariat per Post die Unterlagen für die Immatrikulation an der ZHAW.

«Die Eignungsabklärung war anspruchsvoll, aber machbar. Zuerst mussten wir mehrere Tests – ähnlich wie in Intelligenztests – absolvieren. Ich habe dazu ein Buch gekauft, um etwas zu üben. Im Interview ging es dann um meine Berufsmotivation. Hier war es hilfreich, dass ich schon während der Fachmaturitätsschule in der Pflege gearbeitet hatte.»
Adina Wehrli, Studentin Bachelorstudiengang Pflege
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [1] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [2] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [3] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [4] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 30.– |
Mitgliederbeitrag Verein Studierende (VSZHAW) | pro Semester | CHF 12.– |
Studierende, welche sich nur noch im ZMC befinden, bezahlen für Mailaccount, Campuscard, Benützung Bibliothek, allg. Administration die reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00.
[1] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[2] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[3] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[4] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde. Siehe Merkblatt für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.-, 2. Teil CHF 300.-) | einmalig | CHF 600.- |
Skriptenpauschale | pro Semester | CHF 35.- |
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.- |
Lohn Praktika
Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 1'000.-/Mt. (1. Studienjahr) und CHF 1'900.-/Mt. (Zusatzmodul C).
Über die gesamte Studiendauer beträgt der kumulierte Lohn ca. CHF 14'000.-. (Lohnempfehlungen gemäss Branchenverband OdA G ZH).
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren. Der vom Verein der Studierenden ZHAW (VSZHAW) betriebene Techshop bietet allen Studierenden Notebooks sowie weitere Artikel fürs Studium zu vergünstigten Konditionen.
Informationen und Anleitungen zum Arbeiten mit dem eigenen Notebook, insbesondere für den Zugriff auf die IT-Services der ZHAW, finden Sie auf der StudiPortal-Seite des IT-Support G.
Termine
Termine 2020/2021
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2020/21
26. September 2019 - 31. März 2020 - Datum Eignungsabklärung 1. Teil
Dienstag 11. Februar 2020 und Freitag 13.3.2020
Eignungsabklärung 2. Teil folgt laufend zeitnah - Studienbeginn
Montag, 14. September 2020 (KW38) vor Studienbeginn findet ein obligatorischer Einführungstag (KW36/37) statt
Das könnte Sie auch interessieren
Infoveranstaltungen BSc/MSc
Alle Infoveranstaltungen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen auf einen Blick.
Internationales Studium
Ein Studiensemester oder Praktikum im Ausland ist eine wertvolle Erfahrung und zeigt, wie Berufe in anderen Ländern gelernt und ausgeübt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Infoveranstaltungen BSc/MSc
Internationales Studium
Häufige Fragen zum Bachelorstudium am Departement Gesundheit.
Alle Infoveranstaltungen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen auf einen Blick.
Ein Studiensemester oder Praktikum im Ausland ist eine wertvolle Erfahrung und zeigt, wie Berufe in anderen Ländern gelernt und ausgeübt werden.