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Zulassung zum Bachelor

Die Aufnahme in den Bachelorstudiengang setzt neben dem Erfüllen der formalen Bedingungen das Bestehen eines psychologischen Aufnahmeverfahrens voraus.

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Bachelorstudium in Angewandter Psychologie interessieren. Für das Bachelorstudium besteht eine Zulassungsbeschränkung in Form eines Numerus Clausus, d.h. pro Jahr stehen nur eine bestimmte Anzahl neuer Studienplätze zur Verfügung. Die Studienplätze werden deshalb aufgrund der Ergebnisse im Rahmen einer zweistufigen Eignungsprüfung vergeben.
Haben Sie unsere Infoveranstaltung besucht und konnten Ihre Fragen klären? Erfüllen Sie die formalen Aufnahmebedingungen? Dann können Sie sich für einen Studienplatz bei uns bewerben. In unserem Zulassungsverfahren werden dann die Voraussetzungen und die Eignung zum Studium geprüft. 

Aufnahmebedingungen

  1. Mindestens ein Jahr Arbeitswelterfahrung(PDF 121,7 KB) ausserhalb einer Ausbildung. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen 12 Monate zu 100% (oder bei Teilzeitarbeit entsprechend länger) erfüllt und mit Arbeitszeugnissen und/oder Arbeitsbestätigungen belegt sein.
  2. Erfüllung einer der nachfolgenden Bedingungen:
    a) Berufsmaturität alle Richtungen, Fachmaturität, gymnasiale Maturität oder
    b) Diplom einer Höheren Fachschule HF
  3. Wer ein Psychologiestudium an einer Fachhochschule oder Universität aufgrund zweimaligen definitiven Nichtbestehens von Modulen nicht fortsetzen kann, kann sich auch an der ZHAW nicht für einen Studienplatz in Psychologie (BSc oder MSc) bewerben.
  4. Bestehen einer kostenpflichtigen zweistufigen Eignungsprüfung.
  5. Sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass Studierende englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen und englischsprachigem Unterricht folgen können. Erfüllen Studierende diese Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium und/oder parallel dazu. EDV-Anwenderkenntnisse werden vorausgesetzt.

Aufnahmeverfahren

Wenn Sie die formalen Aufnahmebedingungen erfüllen, können Sie sich für einen Studienplatz bewerben und sich für die zweistufige psychologische Eignungsprüfung anmelden. Die Ergebnisse führen zu einer Einstufung (Ranking), anhand derer wir die Studienplätze zuweisen. Die definitive Zuteilung zu einem Studienplatz erfolgt am Schluss der Anmeldephase. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung gilt nur für den nächstmöglichen Studiengang und kann nicht auf einen späteren Studienbeginn verschoben werden.

Bachelorstudiengang Vollzeit - Start im September

Einreichen der Bewerbungen: 1. August bis 31. Januar

  • Anmeldung bis Mitte Oktober → Rückmeldung Mitte Januar
  • Anmeldung bis Ende Dezember → Rückmeldung Ende Februar
  • Anmeldung bis Ende Januar → Rückmeldung Ende Mai

Online-Anmeldung

Bachelorstudiengang Teilzeit - Start im Februar

Einreichen der Bewerbungen: 1. Februar bis 31. Juli

  • Anmeldung bis Mitte März → Rückmeldung Ende Mai
  • Anmeldung bis Ende Juni → Rückmeldung Ende August
  • Anmeldung bis Ende Juli → Rückmeldung Ende Oktober

Online-Anmeldung

Eignungsprüfung

In einer ersten Stufe der Eignungsprüfung steht die Überprüfung der kognitiven Fähigkeiten für ein Studium in Angewandter Psychologie im Vordergrund. Ein positiver Entscheid gewährt Zugang zur zweiten Stufe.
In der zweiten Stufe setzen wir den Schwerpunkt auf die Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen für das Psychologiestudium und für eine spätere psychologische Tätigkeit.

Ergebnisrückmeldung
Nach der ersten Stufe wird innerhalb von drei Wochen über das Ergebnis der schriftlichen Fähigkeitsprüfung (bestanden oder nicht bestanden) orientiert, zusammen mit einer Einladung zum Einzel-Assessment bei positivem Bescheid. Bei einem negativen Bescheid wird die zweite Stufe der Eignungsprüfung hinfällig. Nach der zweiten Stufe erfolgt die Entscheidung über die Zuteilung der Studienplätze. Falls Sie keinen Studienplatz erhalten, haben Sie ein Anrecht auf ein kostenloses Rückmeldegespräch.

Kosten Aufnahmeverfahren
Folgende Angaben stützen sich auf die Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule, gültig seit dem 1.8.2008:

Bachelorstudium mit ausländischem Diplom

Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. Abitur oder International Baccalaureate), reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die vom Studiengangsekretariat angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium und erfolgt nach der Anmeldung. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiengangsekretariat.