Psychologisches Gutachten nach Ausweisentzug
Nach einem Führerausweisentzug kann es zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich sein, ein psychologisches Gutachten vorzuweisen.
Untersuchung der charakterlichen Eignung
Wer nach einem Sicherungsentzug oder einem annullierten Führerausweis wieder (auf Probe) Auto fahren möchte, muss ein positives verkehrspsychologisches Gutachten beim zuständigen Strassenverkehrsamt einreichen. Damit soll die charakterliche Eignung bestätigt werden.
Am IAP führen anerkannte Expertinnen und Experten Fahreignungsuntersuchungen durch. Um diese Eignung bei Fahrzeuglenkenden festzustellen, findet zunächst ein Explorationsgespräch statt und anschliessend folgen verschiedene verkehrspsychologische Tests.
Die Befunde und Schlussfolgerungen werden in Bezug auf die Fragestellung des jeweiligen Strassenverkehrsamtes im Hinblick auf die charakterliche Eignung in einem Gutachten ausführlich festgehalten bzw. die Fragestellung beantwortet. Das Gutachten wird in ca. 8 Wochen nach der Untersuchung direkt dem zuständigen Strassenverkehrsamt zugestellt. Das IAP händigt keine Gutachten direkt aus. Jedoch können Sie Ihr Gutachten auf Anfrage beim Strassenverkehrsamt einsehen. Bescheid über den positiven oder negativen Gutachtenentscheid sowie eine Information über allfällige weitere Schritte erhalten Sie per Post vom zuständigen Strassenverkehrsamt.
Anmeldung
Bitte beachten Sie folgendes:
- Die Zahlungsfrist für die Rechnung (Vorauszahlung) beträgt max. 30 Tage
- Es sind keine Ratenzahlungen möglich
- Nach Bezahlung der Rechnung gilt es 2 Arbeitstage abzuwarten, danach können Sie uns telefonisch kontaktieren für die Terminvereinbarung
- Der Termin ist verbindlich
- Die Wartefrist für Termine ab Bezahlung der Rechnung beträgt ca. 3 Monate